Bundesverfassungsgericht: Erprobung von Lang-LKW verfassungskonform

28.05.2014, 14:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Lang-LKW leisten Beitrag zur Schonung von Umwelt und Straßen“

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erprobung der so genannten „Gigaliner“ als verfassungskonform bestätigt und einen entsprechenden Normenkontrollantrag von Bundestagsabgeordneten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen.
Staatsminister Sven Morlok begrüßt diese Entscheidung:

„Die Staatsregierung unterstützt die Erprobung der Lang-LKW. Der intelligente Einsatz dieser Fahrzeuge schont die Umwelt und die Straßen gleichermaßen, nicht umsonst werden die Lang-LKW beispielsweise in Dänemark als ‚Öko-Liner‘ bezeichnet. Gerade für den Logistik-Standort Sachsen sind sie eine interessante Alternative – auch vor dem Hintergrund, dass das Güterverkehrsaufkommen weiter wachsen wird. Das Bundesverfassungsgesetz hat gegenüber den Bedenkenträgern mit seiner deutlichen Entscheidung für Klarheit gesorgt.“

Das SMWA hatte sich auf Bundesebene aktiv dafür eingesetzt, den Feldversuch zu ermöglichen. Der bis 2016 befristete bundesweite Feldversuch für Lang-Lkw läuft seit 1. Januar 2012. Die bisherigen Erfahrungen sind zum jetzigen Stand durchweg positiv. Technisch begleitet wird der Versuch von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST), die auch die wissenschaftliche Auswertung vornimmt.


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