Sachsen setzt Förderung der Weiterbildung von Fachärzten für Öffentliches Gesundheitswesen fort

27.05.2014, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung hat heute die Fortführung des Sonderprogramms zur Qualitätssicherung im öffentlichen Gesundheitsdienst für weitere zehn Jahre beschlossen. Mit dem Sonderprogramm erhalten die Gesundheitsämter des Freistaates eine anteilige Finanzierung der entstehenden Personalkosten für die Weiterbildung von Fachärzten für Öffentliches Gesundheitswesen bis zum 31.12. 2023. Diese wird mit bis zu 2.290 Euro/Monat und Teilnehmer gefördert. Durch das bisherige Sonderprogramm wurde seit 2005 bereits die Weiterbildung von insgesamt 35 Ärzten zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen unterstützt.

»Die Staatsregierung unterstützt die Gesundheitsämter in dem Bestreben der Gewinnung weiterer Fachärzte. Ich appelliere daher, dass sich möglichst viele Ärzte für eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst, vor allem im ländlichen Raum, entscheiden. Eine Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitsdienst bietet insbesondere eine gute Gelegenheit die Vereinbarkeit von beruflicher Weiterentwicklung und Familie zu realisieren«, so Staatsministerin Clauß.

Bis zum Jahr 2023 werden insgesamt 36 Ärzte die Regelaltersgrenze erreichen. Somit werden mindestens 23,4 Prozent der im öffentlichen Gesundheitsdienst des Freistaates Sachsens beschäftigten Ärzte ausscheiden. Mit dem Sonderprogramm soll entsprechendes Fachpersonal gewonnen werden, um die frei werdenden Stellen wieder zu besetzen.


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