Sachsen erneut Spitzenreiter

26.05.2014, 12:44 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums in Brüssel eingereicht

Der Freistaat Sachsen hat als erstes deutsches Bundesland den Entwurf des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Das Programm legt fest, welche Fördermaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds in der neuen Förderperiode umgesetzt werden sollen. „Mit dem eingereichten Entwurf stehen uns insgesamt 1,1 Milliarden Euro für die Förderung von Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes sowie für die Entwicklung unserer ländlichen Gebiete zur Verfügung“, sagt Staatsminister Frank Kupfer. „Das ist eine hervorragende Startposition in die neue Förderperiode. Wir wollen mit dem Programm die erfolgreiche Förderpolitik von 2007 bis 2013 fortsetzen, aber auch neue Aspekte aufgreifen.“

Für die Integrierte Ländliche Entwicklung sind rund 455 Millionen Euro vorgesehen. „Der Anteil von 41 Prozent an den Ausgaben des EPLR zeigt die große Bedeutung der ländlichen Entwicklung“, so der Minister. In der neuen EU-Förderperiode sollen die einzelnen Regionen noch mehr Freiheiten erhalten. Konnten die Gebiete bisher aus einer Liste von Fördermöglichkeiten mit festgelegten Förderhöhen auswählen, so sollen sie künftig allein auf der Grundlage ihrer Strategie selbst entscheiden, für welche Projekte sie wie viel Geld zur Verfügung stellen wollen.

Ca. 338 Millionen Euro sind für flächenbezogene Maßnahmen der umweltgerechten Landbewirtschaftung eingeplant. „Wir fördern damit den Erhalt und die klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung der Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft“, so der Minister. „Hier geht es unter anderem um den Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel oder um die Schaffung von Lebensräumen für Wildpflanzen und Vögel.“

Für die Förderung von Investitionen in die Landwirtschaft stehen rund 202 Millionen Euro zur Verfügung. „Dabei wollen wir vor allem die Investitionen in die tiergerechte Haltung besonders unterstützen“, sagte Kupfer. „Landwirte, die zum Beispiel in mehr Platz, besondere Bodenbeläge, mehr Einstreu oder Beschäftigungsgeräte für ihre Tiere investieren, sollen zusätzlich zur Basisförderung einen 15-prozentigen Bonus erhalten. Hinzu kommen neue Förderangebote, mit deren Hilfe Innovationen aus der Forschung in die landwirtschaftliche Praxis vermittelt oder umgekehrt Ideen aus der landwirtschaftlichen Praxis wissenschaftlich weiterentwickelt werden können.“

Die geplanten Fördermittel für Naturschutzmaßnahmen haben sich im Vergleich zur vorangegangenen Förderperiode fast verdoppelt. Ca. 52 Millionen Euro stehen für Artenschutz- und Biotopschutzprojekte sowie für Schulungen von Landwirten bereit. Für Fördermaßnahmen in der Forstwirtschaft sind 31 Millionen Euro vorgesehen. Damit werden vor allem der nachhaltige Waldumbau und die Bodenschutzkalkung in Wäldern unterstützt. Neu ist die vorgesehene Förderung von Waldbrandüberwachungssystemen.

„Die Kommission will in den nächsten drei Monaten unseren Vorschlag bewerten. Ich hoffe, dass wir danach zügig die Genehmigung erhalten“, so der Minister abschließend. „Die Menschen im ländlichen Raum möchten ebenso wie die Landwirte und Naturschützer wissen, welche Fördermöglichkeiten und Gelder ihnen in der neuen Förderperiode zur Verfügung stehen.“


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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