Bundesrat: Sachsen fordert Mindestabstandsregelungen für Windkraftanlagen auf Länderebene

23.05.2014, 13:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Akzeptanz der Bürger ist wichtigste Voraussetzung für Erfolg der Energiewende“

Staatsminister Sven Morlok hat heute im Bundesrat bekräftigt, dass die Mindestabstandsregeln für Windkraftanlagen von den Ländern individuell festgelegt werden sollen. Sachsen unterstützt den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Dieser sieht vor allem eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) vor: Bisher sind Windkraftanlagen von den sonst üblichen Vorschriften für Bauvorhaben im Außenbereich befreit. In Zukunft soll diese Privilegierung aufgehoben werden, und die Länder könnten selbst entsprechende Regeln festlegen.

„Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn sie von den Menschen angenommen wird und die Belange der Bürger berücksichtigt“, so Staatsminister Sven Morlok. „Beim Bau von Windkraftanlagen kommt es darauf an, die Interessen der Betreiber und die der Anwohner zum Ausgleich zu bringen. Eine pauschale Privilegierung für Windkraftanlagen ist den betroffenen Anwohnern kaum zu vermitteln – eine Regelung auf Landesebene kann regionale oder lokale Gegebenheiten besser berücksichtigen.“

Sachsen macht sich für einen Mindestabstand von Windkraftanlagen zur nächstgelegenen Wohnbebauung von „10H“ stark – die Entfernung soll dem 10fachen der Gesamthöhe (einschließlich Rotorblätter) entsprechen.

„Sachsen ist Energieland und steht auch zur Förderung der Erneuerbaren Energien“, so Staatsminister Morlok weiter. „Der Ausbau muss aber koordiniert erfolgen, und nicht so ungeordnet wie bisher. Einmal mehr zeigt sich, dass es einer grundlegenden Reform des EEG bedarf. Der kaum steuerbare Zubau von Windkraftanlagen hat auch mit entscheidenden Konstruktionsfehlern des EEG zu tun. Eine Länderöffnungsklausel beim Baugesetzbuch würde den Ländern die entsprechenden Handlungsspielraum eröffnen.“


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