Freie Schulen erhalten 35 Millionen Euro zusätzlich
20.05.2014, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft erhalten die freien Schulen in Sachsen 35 Millionen Euro zusätzlich. Einer entsprechenden Förderrichtlinie des Kultusministeriums hat das Kabinett heute zugestimmt. Zehn Millionen Euro bekommen die freien Schulen in diesem Jahr, davon fünf Millionen Euro für konsumtive und fünf Millionen Euro für investive Zwecke. Weitere 25 Millionen Euro werden Anfang nächsten Jahres ausgezahlt. Diese Summe kann sowohl für konsumtive als auch investive Maßnahmen verwendet werden. „Die Übergangslösung soll die freien Schulträger bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft wirtschaftlich entlasten“, begründete Kultusministerin Brunhild Kurth die Kabinettsentscheidung. Ziel sei es, die Mittel möglichst schnell im laufenden Schuljahr auszuzahlen.
Zuwendungsempfänger nach der neuen Förderrichtlinie sind freie Schulträger, die bereits staatliche Finanzhilfe erhalten sowie freie Schulen, die sich im Schuljahr 2014/2015 im vierten Jahr der Wartefrist befinden. Für jeden Schüler erhalten die Schulen jeweils pauschale Zuwendungssätze. Damit der erste Teil der Fördersumme noch in diesem Schuljahr ausgezahlt werden kann, müssen die Schulen bis spätestens zum 1. Juli 2014 einen Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank stellen. „Je schneller die Schulträger ihre Anträge stellen, desto schneller wird ausgezahlt“, so die Kultusministerin. Die Fördermittel können jedoch auch rückwirkend erst im nächsten Schuljahr beantragt werden. Dieses muss allerdings spätestens bis zum 30. September 2014 geschehen. Anträge auf Fördermittel für 2015 sind spätestens bis zum 30. April 2015 bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen. „Durch die Pauschalbeträge und die Verteilung nach der Schülerzahl ist sichergestellt, dass die Mittel für alle reichen. Ein ‚Windhund-Prinzip‘ gibt es nicht“, stellte Kultusministerin Brunhild Kurth klar.
Mit der Übergangsregelung reagiert das Land auf das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. November 2013, das mehrere Teile des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft als verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2015 gefordert hatte. Die Staatsregierung hatte angekündigt, ein neues Gesetz bereits zum 1. August 2015 in Kraft treten zu lassen.