Fachtagung Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
19.05.2014, 14:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
4.146 Sachsen haben im Jahr 2013 Privat-Insolvenz angemeldet. 3.284 von ihnen (79 Prozent) haben den vor der Insolvenz vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch bei einer der »anerkannten geeigneten Stellen« der Träger der Wohlfahrtspflege oder der Verbraucherzentrale Sachsen durchführen lassen.
»Kein anderes Bundesland kommt auf einen derart hohen Wert, wenn es um die Beratung und Betreuung Insolventer durch Beratungsstellen geht« erklärte heute Verbraucherschutzministerin Christine Clauß zur Fachtagung Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung und lobte damit die Arbeit der Träger. »Zudem ist es sehr erfreulich, dass die Zahl erfolgreicher Einigungsversuche sich bei rund 10 Prozent eingependelt hat. Damit können sich unsere Beratungsstellen im bundesweiten Vergleich sehen lassen«, so Clauß.
Um diese Arbeit der Träger der Beratungsstellen noch weiter zu verbessern, haben Vertreter des Ministeriums und der Träger ein Papier zur Qualität in der Verbraucherinsolvenzberatung erarbeitet, das nun für alle Beratungsstellen die Arbeitsgrundlage verbindlich sichert.
Staatsministerin Clauß, der Vorsitzende der in der LIGA der Spitzenverbände zusammengeschlossenen freien Träger, Karlheinz Petersen, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen, Joachim Betz, und die Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Andrea Günther, haben das Papier heute gemeinsam unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt.
LIGA-Chef Karlheinz Petersen: »Uns ist wichtig, dass festgeschrieben werden konnte, dass die Klienten nicht nur zur Verschuldensproblematik beraten werden, sondern wir einen ganzheitlichen Ansatz wählen«.
Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen, die die größte Beratungsstelle im Freistaat betreibt, wies darauf hin, dass das Ziel nicht nur die Betreuung im gerade aktuellen Verschuldungsfall sein könne. »Wir wollen mit der Nachhaltigkeit der Beratung erreichen, dass die Schuldner fürs weitere Leben lernen und sich Verschuldung für sie nicht wiederholt«.
Staatsministerin Clauß betonte, dass nun auch ein Qualitätsentwicklungsprozess in den Beratungsstellen eingeleitet werden kann. »Gerade mit Blick auf die Änderungen der Insolvenzordnung zum 1. Juli dieses Jahres ist es wichtig, dass Zeit vorhanden ist, um die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter zu gewährleisten«.
Mit rund 2,2 Millionen Euro fördert der Freistaat Sachsen die Durchführung der außer-gerichtlichen Einigungsversuche in der Verbraucherinsolvenz. Die Verfahren werden von 29 Beratungseinheiten an 41 Standorten und mit rund 80 Beratern durchgeführt.
Auffällig dabei ist ein deutlicher Stadt-Land-Unterschied. So kamen 2013 in den kreis-freien Städten 116 Verbraucherinsolvenzen auf 100.000 Einwohner, während es in den Landkreisen nur 77 Fälle pro 100.000 Einwohner waren.
Der durchschnittliche Insolvente im Freistaat ist 41,5 Jahre alt und hatte 2013 eine durchschnittliche Schuldenhöhe 35.000 Euro.