Teilhabe umsetzen - Bundesgesetz nicht ausbremsen

25.03.2014, 16:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vor 5 Jahren hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert
Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe sind gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jetzt ist es an der Zeit, ein Teilhabeleistungsgesetz zügig zu erarbeiten und zu verabschieden, wie es der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 78 vorsieht: „Wir werden unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung erarbeiten.“.

„Nach Mindestlohn und Mütterrente erwarten die Menschen mit Behinderungen von der Großen Koalition nach großen Worten jetzt große Taten, nämlich die zügige Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem Teilhabeleistungsgesetz ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen.“, so Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Eine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode, wie sich jetzt aus der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes herauslesen lässt, könne nicht hingenommen werden, so Pöhler weiter. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Sparen, um für Familie, Alter und Notfälle vorzusorgen - so wie nichtbehinderte Menschen auch. Deshalb brauchen wir ein Teilhabeleistungsgesetz, das aus der Sozialhilfe heraus gelöst ist.

Weitere Elemente des geplanten Gesetzes sind ein Bundesteilhabegeld und bundeseinheitliche Kriterien für die Bedarfsfeststellung. Außerdem wird durch die Beteiligung des Bundes eine verbindliche Entlastung der Kommunen bei den Sozialausgaben möglich.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang