Sachsens Justizminister Dr. Jürgen Martens zur Nichtberücksichtigung von Leipzig als Standort für eine Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichtes
19.03.2014, 18:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
"Die Entscheidung des neuen Bundesjustizministers, die vier Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München anzusiedeln, ist eine Fehlentscheidung, die korrigiert werden muss. Sämtliche Lokalkammern nur im Westen ohne Berücksichtigung Ostdeutschlands vorzusehen – das geht nicht.
Sachsen hat sich bereits im letzten Jahr um die Einrichtung einer Lokalkammer in Leipzig beworben. In Sachsen wird jährlich eine beachtliche Anzahl von Patenten angemeldet. Leipzig ist damit, auch in seiner Tradition als historischer Rechtsstandort, als Sitz für eine der Lokalkammern geradezu prädestiniert. Der Sächsische Landtag hat im Dezember 2013 einstimmig dieses Anliegen begrüßt. Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder haben sich gemeinsam mit dem Ost-Beauftragten der Bundesregierung bei ihrem Treffen Ende April 2013 dafür ausgesprochen, dass ein Standort des Einheitlichen Patentgerichts in den ostdeutschen Ländern liegen sollte.
Auch nach den vom Deutschen Bundestag aufgegriffenen Vorschlägen der Unabhängigen Föderalismuskommission vom 27. Mai 1992 sind länderübergreifende öffentliche Einrichtungen vorrangig in den neuen Ländern anzusiedeln. Deswegen hat sich die frühere Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger offen für eine Entscheidung zugunsten von Leipzig gezeigt. Ich fordere den neuen Bundesjustizminister auf, seine Entscheidung zu korrigieren und einen Standort im Osten Deutschlands vorzusehen."
Hintergrund:
Das Übereinkommen ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem vereinheitlichten Schutz für europäische Patente. Die Rechtsstreitigkeiten über die Durchsetzung und Verteidigung von Rechten aus geschützten Patenten sollen zukünftig vor einem einheitlichen europäischen Patentgericht geklärt werden. Das Gericht wird in erster Instanz neben einer Zentralkammer mit Sitz in Paris und zwei Abteilungen in London und München im Hinblick auf die angestrebte räumliche Ausdehnung des Vertragsgebietes über eine Reihe von Lokalkammern verfügen; so wird es allein in der Bundesrepublik wohl vier Lokalkammern geben.