Sächsischer Verfassungsgerichtshof bestätigt künftigen Standort des Rechnungshofes

25.02.2014, 14:47 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat heute den Antrag des Sächsischen Rechnungshofes verworfen, eine Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte des Rechnungshofes im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Sächsischen Standortegesetzes durch den Landtag festzustellen (Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 25. Februar 2014, Az. Vf. 71-I-12).

Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt begrüßte die Entscheidung: „Mit der abschließenden verfassungsrechtlichen Bewertung durch den Verfassungsgerichtshof liegt jetzt für alle Beteiligten Planungssicherheit vor. Ich freue mich, dass die bereits weit vorangekommene Modernisierung der Verwaltungsstrukturen nun ohne Einschränkungen weitergeführt und abgeschlossen werden kann.“

Mit dem Standortegesetz war beschlossen worden, dass der Rechnungshof seinen Sitz ab 2020 in Döbeln hat. Die Staatsregierung hatte im Zuge des Verfahrens noch einmal betont, dass diese Verlagerung die Aufgabenerfüllung des Rechnungshofes keinesfalls behindere. Der Rechnungshof sei zudem ordnungsgemäß angehört worden. Diese Auffassung der Staatsregierung hat der Verfassungsgerichtshof nun bestätigt. Hingegen sah der Rechnungshof insbesondere die Garantie einer unabhängigen Finanzkontrolle durch die Sitzverlagerung beeinträchtigt.

Hintergrund:
Im Januar 2011 hatte das Sächsische Kabinett seine langfristige Standortkonzeption vorgestellt und damit das Fundament für eine effiziente und moderne künftige Behördenstruktur gelegt. Die Schaffung zukunftsfester Verwaltungsstrukturen ist ein wichtiger Baustein der von der Staatsregierung vorangetriebenen Staatsmodernisierung. Neben der Bürgerfreundlichkeit und der Verwaltungseffizienz berücksichtigt das Standortkonzept auch regional- und strukturpolitische Überlegungen, ebenso aber künftige Herausforderungen wie sinkende Einwohnerzahlen und rückläufige Einnahmen. Nicht zuletzt tragen die Änderungen der Behördenstrukturen dem veränderten Kommunikationsverhalten der Bürger Rechnung. Moderne Technologien schaffen neue Zugänge zur Verwaltung, die den Gang zum Amt ersetzen können.

Nachdem die Staatsregierung allen betroffenen Institutionen und Verbänden, auch dem Sächsischen Rechnungshof, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, brachte sie auf der Grundlage des Standortkonzepts im Juli 2011 den Entwurf eines Sächsischen Standortgesetzes in den Landtag ein. Nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf verabschiedete der Sächsische Landtag das Gesetz am 25. Januar 2012. Hierin sah der Rechnungshof eine Verletzung seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte und wandte sich im Wege eines Antrags im Organstreitverfahren an den Verfassungsgerichtshof.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang