Bund und Freistaat fördern Schadensbeseitigung nach Hochwasser 2013: 100. Förderbescheid für Verkehrsinfrastruktur

19.02.2014, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Juni-Hochwasser 2013 hat zahlreiche Schäden an der öffentlichen Infrastruktur hinterlassen. Schwer getroffen hat es dabei auch den Landkreis Mittelsachsen. Die Große Kreisstadt Döbeln erhält heute einen Förderbescheid über rund 118.000 Euro vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Er ist zugleich der sachsenweit 100. Förderbescheid zur Schadensbeseitigung an der Verkehrsinfrastruktur nach Hochwasser 2013 ist.

„Die Verfügbarkeit und Sicherheit der Verkehrswege ist wichtig, deshalb haben die Instandsetzung beschädigter Straßen, Brücken und ÖPNV-Wege und die damit verbundenen Hochwasserschutzmaßnahmen in Sachsen Priorität“, sagte Staatsminister Sven Morlok (FDP). „Intakte Verkehrswege waren die Voraussetzung dafür, dass sich das öffentliche Leben nach dem Hochwasser 2013 so schnell wieder normalisiert hat. Die unbürokratische Förderung konnte einen Beitrag dazu leisten.“

Der Bescheid entspricht einem Höchstfördersatz von 100 Prozent der förderfähigen Kosten entsprechend der Richtlinie zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013. Die Mittel werden aus dem Aufbauhilfefonds der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen für die bereits im Sommer 2013 förderunschädlich durchgeführte Sanierung der Technitzer Straße zur Verfügung gestellt.

Durch das Hochwasser der Mulde wurde die Technitzer Straße in Döbeln im Bereich zwischen dem Ende der Bebauung in Masten und der Muldenbrücke Rechnitz im Sommer 2013 stark beschädigt. Die westliche Böschung wurde auf einer Länge von circa 190 Meter bis an den Fahrbahnrand auf eine Tiefe von circa 1,80 Meter weggeschwemmt. Um die Straße wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, wurden die Böschungen saniert, das Mittelspannungskabel sicher verlegt und ein Verbund zwischen Fahrbahnunterbau und neuer Böschung hergestellt.

Nach dem Juni-Hochwasser 2013 hatte die Sächsische Staatsregierung bereits Anfang Juli ein Wiederaufbauprogramm beschlossen, das unter anderem auch eine bis zu 100-prozentige Förderung für die Instandsetzung hochwassergeschädigter Straßen und Brücken umfasst. Damit die Schadensbeseitigung in den sächsischen Landkreisen und Gemeinden unverzüglich starten konnte, hatte die Sächsische Staatsregierung die Förderunschädlichkeit ausgesprochen. So konnten alle Maßnahmen ohne vorherige Bewilligung sofort angepackt werden.


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