Erste Abschiebung nach Randale in Erstaufnahmeeinrichtung
07.02.2014, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ulbig: „Wer Gewalt sucht, will kein Asyl!“
In der Nacht zum 25.09.2013 kam es in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Chemnitz zu Randale. Dabei wurden mehrere Personen verletzt. Über 40 Strafverfahren wurden eingeleitet. Am 05.02.2014 wurde der erste Beteiligte nach abgelehntem Asylantrag abgeschoben.
Innenminister Markus Ulbig: „Gewalt und Missbrauch verspielen die notwendige Solidarität für Flüchtlinge. Wichtig ist, dass die verschiedenen Behörden reibungslos zusammenarbeiten. Dann herrscht schnell Klarheit. Wer Gewalt sucht, will kein Asyl!“
Der russischstämmige Asylbewerber war über Polen nach Deutschland eingereist. Seit Ende Juli 2013 war er in der Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz untergebracht. Ihm wird wegen der Teilnahme an der Randale im September schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Sein Asylantrag wurde Ende Oktober vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat Ende Januar der vorbereiteten Abschiebung zugestimmt und auf Strafvollstreckung verzichtet. Die Abschiebung erfolgte nach Dublin-Verordnung, so dass der Betroffene an das Ersteinreiseland Polen überstellt wurde.