Gemeinsame Medieninformation mit dem Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa: Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn und der sächsische Justizminister Dr. Jürgen Martens unterstützen den neuen Bundesjustizminister Heiko Maas in seiner Position zur Vorratsdatenspeicherung

07.01.2014, 16:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

„Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss geschützt werden“

Anlässlich der Diskussionen innerhalb der Großen Koalition auf Bundesebene zur Frage der Umsetzung der EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung haben der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn und der sächsische Justizminister Dr. Jürgen Martens die Haltung des neuen Bundesjustizministers Heiko Maas unterstützt.

Bei der Frage, wie zukünftig mit den sensiblen Daten von Millionen von Bürgern umgegangen werde, dürfe es keine überhastete Umsetzung einer EU-Richtlinie geben, an deren Bestand es große Zweifel gebe, erklärten die beiden Justizminister übereinstimmend. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung müsse geschützt werden.

Dr. Jürgen Martens sagte dazu: „Selbst nach der NSA-Affäre kommen die Kontrollfreaks in der Union nicht zur Vernunft. Die Gesetze zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wurden vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Und auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird voraussichtlich vor dem EuGH keinen Bestand haben. Wer jetzt die überstürzte Umsetzung dieser Richtli-nie fordert, handelt unseriös.“

Justizminister Hahn ergänzte: „Es bleibt zu hoffen, dass der neue Bundesjustizminister Heiko Maas - wie seine Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger - die Kraft hat, sich dem Druck aus der CDU und der CSU entgegen zu stemmen. Wir brauchen keinen Überwachungsstaat, sondern auch die bürgerlichen Freiheiten schützende Gesetze.“


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