Gemeinnützige Vereine und Steuern: Neue Formulare für Spendenbescheinigungen

20.12.2013, 15:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ab sofort gelten für Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, z. B. gemeinnützige Vereine sowie für politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen neue amtliche Muster für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen - besser bekannt als »Spendenbescheinigungen«. Die neuen Muster sind im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter https://www.formulare-bfinv.de abrufbar (Rubrik »Formulare A - Z« und »Gemeinnützigkeit«) und können dort ausgefüllt werden. Die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen können bis zum 30. Juni 2014 weiter verwendet werden.

Mit den neuen Formularen wird unter anderem auch eine Änderung bei der Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz umgesetzt. Bislang stellte das Finanzamt sogenannte vorläufige Bescheinigungen aus. Nunmehr prüft das Finanzamt die Vereinbarkeit der Satzung mit den gesetzlichen Anforderungen an die Steuerbegünstigung auf Antrag gesondert (Feststellungsverfahren nach Paragraf 60a Abgabenordnung). Übergangsweise bleiben die ausgestellten vorläufigen Bescheinigungen weiterhin gültig und die betroffenen Körperschaften können weiterhin Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

Weitere Hinweise zum Ausfüllen der Zuwendungsbestätigungen enthält das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 7. November 2013 (verfügbar unter http://www.bundesfinanzministerium.de). Die dort genannte Übergangsfrist zur Verwendung der bisherigen Muster für Zuwen-dungsbestätigungen wurde nach Veröffentlichung des BMF-Schreibens nochmals verlängert.

Hintergrund: Der Spender bzw. das Mitglied kann im Regelfall seine Zuwendungen nur dann von der Steuer absetzen, wenn er dem Finanzamt im Rahmen seiner Steuererklärung eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung vorlegt.


Kontakt

Landesamt für Steuern und Finanzen

Pressesprecherin Helene Oswald
Telefon: +49 351 827 10100
Telefax: +49 351 827 19999
E-Mail: presse@lsf.smf.sachsen.de

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