Hilfe für sächsische Winzer wird fortgesetzt

13.12.2013, 10:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Stützungsmaßnahmen im Weinanbaugebiet Sachsen auch in neuer Förderperiode

Die mit der Europäischen Weinmarktordnung im Jahr 2008 aufgenommenen Stützungsmaßnahmen im Weinbau sollen auch in der neuen EU-Förderperiode nach 2013 fortgesetzt werden. Diese dienen im Wesentlichen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Weinerzeuger. Das nationale Stützungsprogramm Deutschland mit den Regionalteilen der Weinbau treibenden Länder für die Förderperiode 2014-2018 wurde durch die Europäische Kommission bestätigt und kann nunmehr in den Ländern zur Anwendung kommen.

Die sächsischen Weinerzeuger können in der künftigen Förderperiode eine Unterstützung für die Umstrukturierung von Rebflächen sowie einen Zuschuss für die Zahlung von Versicherungsprämien für Ernteversicherungen erhalten. Die Maßnahmen der Umstrukturierung verfolgen das Ziel, durch moderne und effizient zu bewirtschaftende Rebanlagen sowie durch die Pflanzung markfähiger Rebsorten die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Weinbaubetriebe zu verbessern. Ernteversicherungen minimieren das Risiko und sind im Schadensfall ein wichtiges Element zur Stabilisierung der Einkommen der Winzer.

Das Stützungsprogramm Sachsen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen können in der Außenstelle Großenhain des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eingesehen oder im Internet unter www.smul.sachsen.de/lfulg/7476.htm abgerufen werden.

Im Förderzeitraum 2009-2013 erhielten die sächsischen Weinerzeuger für Umstrukturierung und Ernteversicherung Unterstützungen in Höhe von rund 775 000 Euro. Zum überwiegenden Teil wurden die Mittel für Ernteversicherungen eingesetzt. Der Abschluss von Ernteversicherungen trug insbesondere in den Jahren 2009 und 2010, die durch Starkfrost- und Hagelereignisse im Weinanbaugebiet Sachsen geprägt waren, zur Existenzsicherung der Weinerzeuger bei.

Ergänzt wurden diese Hilfen durch die Förderung der Instandsetzung von Weinbergtrockenmauern in den Steillagen insbesondere des Elbtals. Im Zeitraum von 2007 bis 2013 konnten für diese Zwecke rund 7,5 Millionen Euro bewilligt werden. Die Fortführung der finanziellen Unterstützung der Winzer beim Erhalt dieser landschaftsbildprägenden Bauwerke ist auch für die nächste EU-Förderperiode bis 2020 vorgesehen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Dr. Frank Bauer
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: presse@smul.sachsen.de
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