Philosophiewechsel beim Verfassungsschutz

26.11.2013, 14:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Umsetzung der „Harms Kommission“ wurde der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10 Kommission vorgestellt.

Das sächsische Staatsministerium des Innern hat heute der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10 Kommission über die Umsetzung der Vorschläge der sogenannten „Harms Kommission“ abschließend berichtet. Innenminister Markus Ulbig hatte die Kommission unter Leitung der Generalbundesanwältin a. D., Frau Prof. Monika Harms, eingesetzt, um die Arbeitsabläufe und –strukturen des sächsischen Verfassungsschutzes zu optimieren. Dabei wurden die Feststellungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) in besonderer Weise betrachtet. Eine Projektgruppe im Innenministerium unter der Leitung von Staatssekretär Dr. Michael Wilhelm hat die Umsetzung der Vorschläge inzwischen abgeschlossen.

Innenminister Ulbig: „Die Instrumente des sächsischen Verfassungsschutzes sind neu gestimmt. Jetzt müssen sie von der Leitung und den Mitarbeitern vernünftig bespielt werden.“

Insgesamt gab die Expertenkommission 82 Empfehlungen. 81 davon waren an die Verwaltung gerichtet. Ausnahme bildete der Vorschlag einen Verfassungsschutzbeauftragten vom Parlament wählen zu lassen. Alle 81 administrativen Vorschläge wurden durch die Projektgruppe umgesetzt bzw. inzwischen maßgebliche Schritte zu deren Umsetzung erreicht.

Wichtigste Maßnahme ist die vollständige Neuregelung der Aktenführung, der Aktenregistratur und der Aktenaufbewahrung. Damit ist eine lückenlose Registrierung aller Dokumente sichergestellt und eine ständige und vollständig transparente Dokumentation gegeben. Zudem wird ein elektronisches Vorgangsbearbeitungssystem eingeführt.

Strukturelle und personelle Veränderungen wurden auch vollzogen. Neben der Stärkung von Schwerpunktbereichen, wie z. B. der internen Revision, ist künftig die gezielte Fortbildung ein gezieltes Instrument der Personal- und Kompetenzentwicklung. Im Bereich der Auswertung werden vermehrt Geisteswissenschaftler eingesetzt und es wird ein regelmäßiger Personalaustausch zwischen Aufsichtsreferat und LfV erfolgen.

Seit 1. Juli 2013 arbeitet das LfV Sachsen in einer neuen Organisationsstruktur mit klarer Definition der Zuständigkeiten. Die Bereiche Informationsbeschaffung und Auswertung wurden organisatorisch getrennt. Durch Auflösung einer kompletten Abteilung wurde die Struktur gestrafft und Doppel- bzw. Parallelstrukturen vermieden.

Innenminister Markus Ulbig: „Gordian Meyer-Plath als Präsident des LfV Sachsen steht in besonderer Weise für diesen Philosophiewechsel.“

Das bedeutet unter anderem vermehrte Öffentlichkeitsarbeit und Prävention sowie neue Aufbereitung des Verfassungsschutzberichtes. Außerdem bietet der Verfassungsschutz Beratungsgespräche und Unterstützungsmaßnahmen für Kommunen und Träger an.

Die Neustrukturierung bedeutet auch einen besseren Informationsaustausch im Verbund der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Beispiele dafür sind das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR), das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Zudem gibt es turnusmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Verfassungsschutz und Landeskriminalamt.

Der Expertenkommission gehörten neben Frau Generalbundesanwältin a. D. Prof. Monika Harms auch der ehemalige Präsident des LfV Baden Württemberg, Dr. Helmut Rannacher und der frühere Präsident des sächsischen Rechnungshofes, Franz Josef Heigl, an. Die Kommission hatte ihren Bericht am 20. Februar 2013 vorgelegt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
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E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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