Sächsischer Normenkontrollrat soll kommen - Bürger können sich direkt am Gesetzgebungsverfahren beteiligen

26.11.2013, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Einsetzung eines Sächsischen Normenkontrollrates zur Anhörung freigegeben. Damit wurde ein weiterer Meilenstein der Staatsmodernisierung in Sachsen erreicht. Der Sächsische Normenkontrollrat soll zukünftig u. a. geplante Gesetzgebungsvorhaben im Hinblick auf den sogenannten Erfüllungsaufwand – den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung der Vorschrift bei Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung entstehen - überprüfen. Damit gesetzliche Regelungen akzeptiert und möglichst nicht als belastende, bürokratische Einschränkungen empfunden werden, ist es notwendig, sich frühzeitig eine genaue Vorstellung davon zu machen, wie sich die geplanten Vorschriften im Vollzug auswirken werden. Genau hier setzt der Sächsische Normenkontrollrat nach dem Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates auf Bundesebene an. Das Gremium soll bei jedem neuen Vorhaben die möglichen Kosten prüfen, die durch die Umsetzung für Bürger, Unternehmen oder die Verwaltung z. B. durch Aufbewahrungs-, Statistik-, Melde- und Bilanzierungspflichten, aber auch durch den eigentlichen (materiellen) Vollzugsaufwand entstehen.

Damit sich interessierte Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar mit ihren Anregungen einbringen können, veröffentlicht das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa den Gesetzentwurf mit Begründung auf der Plattform "Bürgerbeteiligung online".

Staatsminister Dr. Jürgen Martens: "Anhand des Gesetzentwurfes zur Einsetzung eines Sächsischen Normenkontrollrates gibt das Justizministerium den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen erstmals die Möglichkeit, sich direkt mit Vorschlägen und Änderungswünschen zu aktuellen Gesetzentwürfen an ein Ministerium zu wenden. Wir haben hierfür ein spezielles Onlineangebot eingerichtet. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger gehen direkt bei den Fachleuten im Ministerium ein und werden im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt. Das ist ein erster und wichtiger Schritt hin zu mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger und soll die Akzeptanz des Regierungshandelns in Sachsen spürbar erhöhen."

Auf der Homepage https://onlinebeteiligung-sachsen.de können Bürger – wie auch die Träger öffentlicher Belange – ihre Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes wie auch zu einzelnen Vorschriften abgeben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gesichtet und inhaltlich abgewogen. Anschließend wird entschieden, ob und wie die Anregungen in den weiteren Gesetzgebungsprozess einfließen. Das Ergebnis des Verfahrens wird zusammengefasst und veröffentlicht.

Die Einsetzung eines Sächsischen Normenkontrollrates wie auch die Beteiligung von Bürgern an Gesetzgebungsverfahren sind Maßnahmen zur Staatsmodernisierung. Zu diesen und noch weiteren Themen veranstaltet das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa gemeinsam mit der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung am 17. und 18. März 2014 in Dresden das IT- und Organisationsforum ITOF 2014/Kongress Staatsmodernisierung Sachsen 2014. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.itof2014.org


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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
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Telefax: +49 351 564 16189
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