Erstaufnahme von Asylbewerbern in Sachsen

21.11.2013, 15:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Freistaat Sachsen unterhält für die erste Unterbringung von Asylbewerbern eine zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz. Dazu sind alle Bundesländer gesetzlich verpflichtet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betreibt in Aufnahmeeinrichtungen mit mindestens 500 Unterbringungsplätzen eine Außenstelle. Ziel der zentralen Erstaufnahme sind kurze Wege für ein schnelles Asylverfahren. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) ist in der Regel auf sechs Wochen, längstens auf drei Monate begrenzt. Danach erfolgt die Verteilung auf die Landkreise.

Seit 2009 steigt die Zahl der Asylbewerber bundesweit deutlich an. Diese Entwicklung ist auch im Freistaat Sachsen spürbar und erfordert entsprechende Maßnahmen. Die Kapazität der EAE Chemnitz wurde daher bereits in 2013 erhöht. Außerdem stehen in Schneeberg übergangsweise zusätzliche Plätze in einer temporären Nebenstelle der EAE zur Verfügung.

Die vorliegenden Prognosen des BAMF weisen einen weiteren Anstieg der Bewerberzahlen aus. Um seiner humanitären Verpflichtung auch zukünftig gerecht zu werden, passt der Freistaat Sachsen seine Kapazitäten kontinuierlich an die Entwicklung an.

Grundsätzlich wird dabei eine dauerhafte Entlastung der EAE Chemnitz angestrebt. Ebenso ist die zeitlich befristete Nutzung der Nebenstelle in Schneeberg zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind verschiedene Szenarien und Modelle zur Erhöhung der Erstaufnahmekapazität zu prüfen. Dabei sind verschiedenste Belange zu betrachten. Eine Prüfrichtung ist die Einrichtung weiterer Nebenstellen in größeren Städten. Bei den Überlegungen wird das BAMF als zuständige Behörde eng eingebunden. Über das Ergebnis der Prüfungen wird informiert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

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