Gesetzesnovelle PolG, VerfSG, VersG
14.11.2013, 16:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war eine Novellierung des sächsischen Polizeigesetzes, des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes und des sächsischen Versammlungsgesetzes notwendig. Gefordert wurde die Neuregelung der unmittelbaren Auskunftsverpflichtung von Telekommunikationsdienstanbietern gegenüber den Sicherheitsbehörden.
Innenminister Markus Ulbig: „Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Lückenschluss für Lebensrettung und Verbrechensbekämpfung. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten in dieser sensiblen Rechtsmaterie.“
Über die konkreten Inhalte haben die Fraktionen des sächsischen Landtages heute in einem Pressegespräch informiert.