Sächsisches E-Government-Gesetz zur Anhörung freigegeben – weiterer Meilenstein bei der Staatsmodernisierung erreicht

22.10.2013, 13:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Staatsregierung hat heute den Entwurf für ein Sächsisches E-Government-Gesetz zur Anhörung freigegeben. Mit diesem Gesetz wird der Freistaat rechtliche Voraussetzungen zur Nutzung von Informationstechnik im Kontakt mit staatlichen Behörden und Einrichtungen schaffen. Damit bildet es auch den Antrieb für weitere Modernisierungsmaßnahmen im Freistaat.

Staatsminister Dr. Jürgen Martens: "Ich freue mich sehr, dass wir es geschafft haben, diesen wichtigen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Er ist unverzichtbar für eine moderne sächsische Verwaltung. Wir schaffen damit die notwendige Rechtssicherheit für die Bürger, wenn diese - wie heute üblich - auch elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren wollen. Dadurch kann künftig auch das bisher übliche bürokratische Einreichen von schriftlichen Anträgen entfallen. So wird es für die Bürger einfacher und unbürokratischer werden, ihre Angelegenheiten zu erledigen."

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, Rechtssicherheit in der elektronischen Kommunikation mit den Behörden und Einrichtungen des Freistaates zu gewährleisten. Zudem erlaubt der Gesetzentwurf den Erlass von Rechtsverordnungen mit Regelungen zur Ausgestaltung und Nutzung von technischen Komponenten, wie der Internetplattform Amt24 und der elektronischen Bezahlkomponente ePayBL. Die Vorgaben bilden den rechtlichen Rahmen für viele einzelne Projekte im Bereich der Staatsmodernisierung und des E Governments. Die Verwaltungen werden verpflichtet, eine sichere elektronische Kommunikation zu ermöglichen. Dabei wird es künftig immer möglich und auch einfacher sein, „elektronisch zu unterschreiben“. Hierfür sollen neben der qualifizierten elekt-ronischen Signatur auch die durch Bundesgesetz vorgesehenen Alternativen – der neue Personalausweis und die Nutzung von De-Mail-Diensten – verwendet werden können.


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