Sachsen unterstützt flexible Kita-Öffnungszeiten: Fördergelder jetzt beantragen!

18.10.2013, 10:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mehrausgaben mit 50 Prozent in 2014 gefördert – Antragsfrist: 15. November

Das Kultusministerium unterstützt auch 2014 Träger von Kindertageseinrichtungen, die über ihre bisherigen Öffnungszeiten hinaus den Eltern flexible Angebote machen wollen. Gefördert werden 50 Prozent der Mehrausgaben für Personal- und Sachkosten, die für die zusätzlichen Betreuungszeiten erforderlich sind. Dafür wird eine Pauschale von 15 Euro je geleisteter Mehrstunde gezahlt. Wöchentlich können bis zu 10 zusätzliche Stunden bezuschusst werden. Insgesamt stehen 600.000 Euro Fördergelder für 2014 bereit. Bis spätestens zum 15. November 2013 müssen die Träger ihre Anträge beim Kommunalen Sozialverband Sachsen für das kommende Jahr einreichen.

„Flexible Kita-Angebote sind wichtig, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Neben den Standardzeiten müssen Eltern auch Betreuungsangebote an morgendlichen und abendlichen Randzeiten oder an Samstagen zur Verfügung stehen“, erklärte Kultusministerin Brunhild Kurth. Bereits seit 2011 unterstützt der Freistaat Sachsen mit dem Landesförderprogramm „Flexible und längere Öffnungszeiten“ die Kommunen bei ihrer Aufgabe, bedarfsgerechte Öffnungszeiten zu garantieren. Seit Beginn des Projektes wurde 15 Trägern der Antrag für 16 Kitas bewilligt. Sie erhielten 110.000 Euro zur Unterstützung. „Mit dem Landesförderprogramm tragen wir zu einem familienfreundlichen Sachsen bei und unterstützen bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Eltern mit den unterschiedlichsten Arbeitszeiten“, betonte Kurth.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Tilo Schumann
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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