GRW-Wirtschaftsförderung: Ein Fünftel der bundesweiten Mittel für Sachsen

15.10.2013, 12:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „GRW-Förderung bleibt wichtigstes Programm zur regionalen Wirtschaftsförderung“

Der Koordinierungsausschuss von Bund und Ländern für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ hat die Mittelverteilung unter den Bundesländern von 2014-2020 neu verhandelt. Nach dem neuen Koordinierungsrahmen erhält der Freistaat mit derzeit 112,4 Millionen Euro knapp 20 Prozent der bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel.

„Das Verhandlungsergebnis ist für Sachsen ein Erfolg“, so Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok (FDP). „Damit kann der Freistaat die GRW-Förderung in den kommenden Jahren auf hohem Niveau fortführen. Sie ist und bleibt das wichtigste Programm zur regionalen Wirtschaftsförderung.“

Die bisherige Verteilquote 6/7 neue Länder; 1/7 alte Länder wird aufgelöst. Künftig erfolgt die Abgrenzung der Fördergebiete aufgrund eines Regionalindikator-Modells, das verschiedene Faktoren (durchschnittliche Arbeitslosenquote 2009-2012, Bruttojahreslohn je SV-Beschäftigten, Erwerbstätigenprognose 2011-2018, Infrastrukturindikator) mit unterschiedlichen Gewichten bewertet.

„Die neue Mittelverteilung bildet auch die positive Entwicklung des Freistaats in den vergangenen Jahren ab, sowohl auf dem Arbeitsmarkt, als auch bei der Infrastruktur“, so Staatsminister Morlok. „Durch die solide Haushaltspolitik ist die Kofinanzierung durch den Freistaat weiterhin gesichert.“

Die GRW-Förderung steht Unternehmen zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionsvorhaben zur Verfügung, außerdem können Kommunen Fördermittel für Investitionen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsinfrastruktur (z.B. zur Erschließung von Gewerbegebieten) erhalten. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel müssen vom Freistaat Sachsen in gleicher Höhe kofinanziert werden.


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