Neue Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten

07.10.2013, 09:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Um dem drohenden Ärztemangel wirksam zu begegnen, hat der Freistaat Sachsen zum 1. Oktober 2013 ein neues Förderprogramm aufgelegt. »Wir wollen Medizinstudenten fördern, die sich verpflichten nach Abschluss ihrer Facharztausbildung Allgemeinmedizin in hausärztlich unterdurchschnittlich versorgten Gebieten des Freistaates Sachsens tätig zu werden«, teilte Sozialministerin Christine Clauß heute in Dresden mit.

Die Ausbildungsbeihilfe richtet sich an Studenten des Studiengangs Medizin, die erstmalig im Jahre 2013 an einer Universität in Deutschland, vorrangig im Freistaat Sachsen, eingeschrieben sind. Für die Studienjahre 2013/2014 und 2014/2015 können jeweils 20 Studenten eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für die Dauer der Regelstudienzeit (maximal 6 Jahren und drei Monate) erhalten.

Als Gegenleistung muss sich der Student verpflichten, nach Abschluss seines Medizinstudiums eine Facharztausbildung Allgemeinmedizin zu absolvieren und danach zeitlich befristet in unterversorgten Gebieten im Freistaat Sachsen hausärztlich tätig zu werden. Konkret bedeutet dies, dass der geförderte Student bei der Inanspruchnahme der vollen Förderung in der Regel sechs Jahre im Freistaat Sachsen in unterversorgten Gebieten hausärztlich tätig werden muss.

Der Vollzug des Programms »Ausbildungsbeihilfe« obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Wir empfehlen daher interessierten Studenten sich an die

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Programm »Ausbildungsbeihilfe«
Schützenhöhe 12, 01099 Dresden
E-Mail: ausbildungsbeihilfe@kvsachsen.de

zu wenden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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