BHV1-Endsanierung im Freistaat Sachsen – Verbot der Impfung ab 2014
25.09.2013, 15:36 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Freistaat Sachsen konnte in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte bei der Sanierung der Rinderbestände von der anzeigepflichtigen Tierseuche, der Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1) verzeichnen. Damit rückt das Ziel in greifbare Nähe, diese Tierseuche völlig zu tilgen und die Anerkennung des Status »BHV1-freies Gebiet« zu erhalten. Mit Erlangung dieses Status werden sächsische Bestände vor Wiedereinschleppung dieser Seuche geschützt, da damit besondere Gesundheitsgarantien erfüllt werden müssen.
Die skandinavischen Länder, Österreich sowie Teile Norditaliens sind bereits BHV1-frei. In Deutschland hat der Freistaat Bayern diesen Status im Jahre 2011 als erstens Bundesland erreicht.
Die dem Freistaat Sachsen benachbarten Bundesländer haben einen vergleichbaren Sanierungsstand erreicht. Beim Rinderhandel bestehen zwischen diesen Bundesländern z. T. sehr enge Verflechtungen, so dass ein zusammenhängendes BHV1-freies Gebiet einen ungehinderten Handel mit Rindern gewährleisten soll. In Thüringen, Sachsen–Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ist die Impfung und die Einstellung geimpfter Tiere bereits verboten.
Die Tilgung der BHV1-Infektion in Sachsen führt somit nicht nur zu einer deutlichen und dauerhaften Verbesserung der Rindergesundheit, sondern auch zu Erleichterungen im Handel mit Rindern und zum Schutz der Region vor Neueinschleppungen des Erregers in die Bestände.
Zwingende Voraussetzungen für die Anerkennung als BHV1- freies Gebiet im Sinne des Artikel 10 der RL (EU) 64/432/EWG sind die Seuchenfreiheit des Gebietes mit einer entsprechenden Überwachung und das Verbot der BHV1-Impfung mit dem sich daraus resultierenden Einstellungsverbot für geimpfte Tiere. Zur Erfüllung dieser Kriterien und dem damit verbundenen Abschluss der Endsanierung wurde durch die Landesdirektion Sachsen eine Allgemeinverfügung an alle Rinderhalter im Freistaat Sachsen mit folgenden Anordnungen erlassen:
1. Ab dem 01.01.2014 dürfen Rinder nicht mehr gegen die BHV1-Infektion ge-impft werden.
2. Nicht BHV1-freie Rinder oder gegen die BHV1-Infektion geimpfte Rinder dürfen ab dem 01.01.2014 nicht mehr in Bestände auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen eingestellt werden.
3. Alle Virusträger (Reagenten) müssen spätestens bis zum 31.12.2013 aus sächsischen Rinderbeständen entfernt werden.
4. Der Verbringungsmöglichkeiten dieser Reagenten werden eingeschränkt.
5. Reagenten dürfen ab sofort nicht mehr besamt werden.
Die Landesdirektion Sachsen kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen von den Anordnungen dieser Allgemeinverfügung genehmigen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie in den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter oder beim Rindergesundheitsdienst der sächsischen Tierseuchenkasse.