Wiederaufnahme des Raumordnungsverfahrens zur B 87n – Teilung soll Planungen beschleunigen

13.09.2013, 17:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bund bestätigt sächsische Vorschläge – Morlok: „B 87 ist und bleibt Schlüsselprojekt des Freistaats“

Die Planungen für B 87n können jetzt mit Zustimmung des Bundes entscheidend beschleunigt werden. Das Bundesministerium für Bau, Verkehr Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit Abschluss einer so genannten „Kostenprüfstation“ die entsprechenden Vorschläge des Freistaats Sachsen bestätigt. Demnach soll die Planung in zwei Abschnitte aufgeteilt werden: Der erste Teil soll insbesondere die Ortsumgehung Torgau umfassen, der zweite Teil die B 87n zwischen Leipzig und Eilenburg.

„Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um das derzeit ruhende Raumordnungsverfahren fortzuführen. Gemeinsames Ziel von Bund und Freistaat ist nach wie vor, die B 87 zu einer leistungsfähigen Achse in der Region als Zubringer zum Oberzentrum Leipzig und zur Autobahn A 14 zu machen“, so Staatssekretär Jan Mücke.

Der Freistaat hat die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH (DEGES) mit allen weiteren Planungs- und Bauaufgaben betraut, um zusätzliche personelle Kapazitäten zu erschließen.
Staatsminister Sven Morlok: „Die B 87n ist und bleibt eines der Schlüsselprojekte des Freistaats, und ist als solches im Landesverkehrsplan Sachsen 2025 verankert. Der Freistaat wird sich daher mit Nachdruck für die weitere Fortführung des Vorhabens einsetzen. Mit der DEGES haben wir hierfür einen kompetenten Partner gefunden. Die Aufteilung der Planungen in zwei Abschnitte wird das Verfahren beschleunigen und berücksichtigt vor allem den dringenden Wunsch der Region nach der Ortsumgehung Torgau. Deshalb freue ich mich, dass der Bund die sächsischen Vorschläge bestätigt und für richtig befunden hat.“

Das Raumordnungsverfahren wird durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) geführt. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wird auch die endgültige Entscheidung über die Vorzugsvariante getroffen.


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