SEPA–Umstellung in den sächsischen Finanzämtern im Plan
11.09.2013, 11:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bisheriges Überweisungsverfahren erfolgreich auf den neuen SEPA-Standard umgestellt
Die Umstellung der sächsischen Finanzämter auf den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA – Single EURO Payments Area) liegt im Plan.
Im ersten Schritt wurde das bisherige Überweisungsverfahren erfolgreich auf das neue Verfahren nach dem SEPA-Standard umgestellt. Erstattungen an die Steuerbürger erfolgen daher bereits jetzt mittels der sogenannten SEPA-Überweisung. Zu diesem Zweck wurden die den Finanzämtern im hergebrachten Format (BLZ, Kto-Nummer) vorliegenden Bankverbindungen der Steuerbürger automatisch auf das neue Format (IBAN, BIC) umgestellt.
Im nächsten Schritt wird das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt. Bestehende Lastschrifteinzugsermächtigungen müssen dabei durch die Steuerbürger jedoch nicht neu erteilt werden, sondern gelten als sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat fort. Die Bürger, welche den Finanzämtern Lastschrifteinzugsermächtigungen erteilt haben, werden ab Mitte September persönlich angeschrieben und über das Weiterbestehen der Lastschrifteinzugsermächtigung informiert. Insgesamt werden dabei durch die Finanzämter ca. 1,8 Mio. Schreiben versandt. Mit den Anschreiben werden den Bürgern die Gläubiger-ID des Freistaates Sachsen sowie die Mandatsreferenznummer mitgeteilt. Anhand dieser Daten können später die Abbuchungen der Finanzämter durch den Bürger auf den Kontoauszügen erkannt werden. Gleichzeitig wird den Bürgern ihre von der Steuerverwaltung im neuen Format (IBAN, BIC) gespeicherte Bankverbindung mitgeteilt. Sofern die Bankverbindungsdaten korrekt sind, brauchen die Bürger nichts weiter zu unternehmen. Die Lastschriften durch die Finanzämter werden dann nach erfolgter Umstellung nach dem SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen.
Weitere, allgemeine Informationen zu SEPA sind auch im Internet unter der URL http://www.sepadeutschland.de verfügbar.