Sozialministerin Christine Clauß beruft neue Mitglieder für die Besuchskommissionen für psychiatrische Einrichtungen

27.08.2013, 14:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

»Die Besuchskommissionen nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten sind ein wichtiges Instrument für die Wahrung der Rechte psychisch kranker Menschen«, betonte heute Staatsministerin Christine Clauß anlässlich der Neuberufung der Mitglieder.

Staatsministerin Clauß bedankte sich ausdrücklich bei den 56 Mitgliedern der Besuchskommissionen für ihr bisheriges Engagement. »Bis zu drei Besuche in psychiatrischen Einrichtungen pro Woche ist eine sehr hohe Zahl, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Mitglieder ehrenamtlich tätig sind«, so Staatsministerin Clauß. Gegenstand der Überprüfung der Besuchskommissionen sind dabei nicht nur ein angemessenes therapeutisches Grundangebot für die Betroffenen, sondern auch Ausstattungsstandards oder die personelle Besetzung. Dabei sind Besuchskommissionen, so betonte Staatsministerin Clauß, nicht nur Kontrollorgane, sondern auch konstruktive Berater, die im jeweiligen Einzelfall auch Anregungen und Hilfestellungen geben.

Die Besuchskommissionen sind ein unabhängiges und ehrenamtlich tätiges Gremium, ihre Mitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen. Sie überprüfen in psychiatrischen Einrichtungen in Sachsen regelmäßig die Einhaltung sowohl von Patientenrechten als auch von Mindeststandards der Behandlung und Betreuung. Die Arbeit der Besuchskommissionen, so Frau Staatsministerin Clauß, habe sich seit Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahr 1998 fast zu einer Art »TÜV« in der Psychiatrie entwickelt. Die multiprofessionell zusammengesetzten Teams der Besuchskommissionen unternehmen im Jahr über 100 Besuche.


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