Gemeinsamer Katastrophenschutz mit der Tschechischen Republik

27.08.2013, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen und Tschechische Republik verstärken grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Sachsens Innenminister Markus Ulbig und der Innenminister der Tschechischen Republik, Martin Pecina, haben heute in Bayreuth eine Vereinbarung über die gegenseitige Information und Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen unterzeichnet.

Innenminister Markus Ulbig: „Das Junihochwasser hat wieder gezeigt: Katastrophen machen nicht an Ländergrenzen halt. Im Ernstfall müssen wir frühzeitig Informationen austauschen und gegenseitige Hilfe organisieren können. Was in der Praxis bereits gut funktioniert hat, wird mit der Vereinbarung jetzt auf eine beständige Rechtsgrundlage gestellt.“

Mit der Vereinbarung sind jetzt auch gemeinsame Katastrophenschutzübungen sowie gegenseitige Aus- und Fortbildungen geregelt. Neu ist außerdem ein zweisprachiges Antragsformular, mit dem im Katastrophenfall schnell Hilfe angefordert und umgesetzt werden kann.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann unterzeichnete zeitgleich eine identische Vereinbarung mit seinem tschechischen Amtskollegen. Das Verhandlungsergebnis mit zwei inhaltsgleichen Vereinbarungen dokumentiert auch die enge fachliche und unbürokratische Zusammenarbeit zwischen Sachsen und Bayern.

Die geographische Reichweite der Vereinbarung erstreckt sich damit auf ein Grenzgebiet von über 800 km Länge (454 km sächsisch-tschechische und 357 km bayerisch-tschechische Grenze).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
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