Sachsen stimmte im Bundesrat für Fluthilfe-Fonds

16.08.2013, 10:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Tillich: Auszahlung erster Gelder für Hochwasser-Opfer noch im August möglich

Berlin (16. August 2013) – Der Bundesrat hat sich heute in Berlin einstimmig für die Wiederaufbauhilfe nach dem Juni-Hochwasser ausgesprochen. „Die Länder haben damit den Weg für die zügige Auszahlung der Fondsgelder frei gemacht. Noch im August kann mit Bewilligungen von Förderanträgen begonnen werden. Jetzt kann der Wiederaufbau weiter kräftig angepackt werden“, so Tillich nach der Bundesratssitzung in Berlin. „Ich freue mich, dass die Länder in dieser Krise solidarisch füreinander einstehen. Sachsen ist für diese schnelle Hilfe dankbar.“

Der Wiederaufbaufonds wird gemeinsam von Bund und Ländern getragen. Die ersten Raten aus dem Fonds können nach der Zustimmung des Bundesrats nun an die Länder fließen. Das Bundeskabinett hatte bereits am Mittwoch die Verordnung beschlossen. Der gesamte Fluthilfe-Fonds hat ein Volumen von acht Milliarden Euro. Diese Summe wird vom Bund vorfinanziert, aber er zahlt daraus auch den Wiederaufbau der eigenen zerstörten Infrastruktur. Damit steht eine an die Länder zu verteilende Summe von rund 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das Geld soll nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel stufenweise nach den bis jetzt bekannten Schadensmeldungen an die Länder fließen. Mit den ersten Raten wird nun zügig zunächst eine Summe von insgesamt 3,25 Milliarden Euro (50 Prozent) ausgezahlt. Die stufenweise Auszahlung ist nötig, da die endgültige Schadensumme noch nicht exakt feststeht.

Sachsen erhält mit Auszahlung der ersten Rate eine Summe von rund 890 Millionen Euro. Nach dem Verteilungsschlüssel stehen Sachsen 28,78 Prozent des gesamten Fonds zur Verfügung. Das sind rund 1,7 Milliarden Euro.

Privathaushalte und Unternehmen können aus dem Fluthilfe-Fonds Schäden bis zur Höhe von 80 Prozent ersetzt bekommen. Der Eigenanteil der Geschädigten liegt somit bei 20 Prozent. Versicherungsleistungen haben stets Vorrang vor staatlichen Hilfen. Jedoch kann der Eigenanteil der Geschädigten auch durch private Versicherungen abgedeckt werden. Für begründete Härtefälle ist eine Einzelfallregelung möglich. Die Schäden von Kommunen werden zu 100 Prozent aus dem Fluthilfe-Fonds gedeckt. Allerdings können laut der Verordnung keine Schäden ersetzt werden, die aufgrund von Starkregen verursacht wurden.


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