Denk mal: Freistaat gibt 80.000 Euro für Sanierung des Lautex-Stammhaus

26.07.2013, 15:12 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Freistaat unterstützt mit 80.000 Euro die Sanierung des sogenannten Lautex-Stammhauses in Ebersbach-Neugersdorf.
Landespolizeipräsident Rainer Kann überbrachte heute den Zuwendungsbescheid aus dem Sonderprogramm zum Erhalt und zur Pflege der Umgebindehäuser in Sachsen.

Landespolizeipräsident Rainer Kann: „In den nächsten zwei Jahren stellt der Freistaat insgesamt eine Fördersumme von 1 Million Euro zur Verfügung, um diese einzigartigen Kulturdenkmale zu erhalten. Das ist gut eingesetzes Geld. Es ist eine schöne Vorstellung, wenn später Nutzer und Besucher eines Umgebindehauses sagen können: Denk mal, was aus diesem alten Haus für ein Schmuckstück geworden ist!“

Im Jahre 1809 errichtete Carl Gottlieb Hoffmann das Haus zum Zwecke des Bindens von Webeblättern. Außen prägen massive, im spätbarocken Stil gestaltete Umgebindeständer das Gebäude. Als eines der führenden Unternehmen der Textilherstellung in ganz Deutschland firmierte der Betrieb 1922 als C. G. Hoffmann AG Neugersdorf. 1923 erfolgte der Umbau des Hauses konsequent im Stil des Art Déco, der bis heute erhalten geblieben und damit für solch ein Haus einmalig ist. Dies bezieht sich auf Einbaumöbel, Türen, Wand und Heizkörperverkleidungen, besondere erhaltene Tapeten, Stoffbespannungen, zeittypische Farb- Wandfassungen und Fußbodenbeläge.

Anfang der 1970er Jahre wurde Neugersdorf mit diesem Objekt zentraler Sitz des VEB Oberlausitzer Textilbetriebe (Lautex).

Das Lautex-Stammhaus in der Ernst-Thälmann-Straße soll zukünftig Sitz und Zentrum der Stiftung Umgebindehaus sein. Die Stiftung setzt sich für den Erhalt und die zeitgemäße Belebung jahrhundertealter Kulturdenkmale wie Umgebindehäuser in der Oberlausitz ein.

Am 17. Juli 2013 hatte Innenminister Markus Ulbig bereits den ersten Zuwendungsbescheid aus dem Sonderprogramm überreicht. Das Geld, über 50.000 Euro, ist für die Sanierung des Umgebindehauses Waditz.

Hintergrund:

Auf Initiative der Regierungsfraktionen im Sächsischen Innenministerium und der Stiftung Umgebindehaus wurde 2013 ein eigenständiges Förderprogramm aufgelegt. Vorrangig werden über dieses Programm Mittel zur Komplementärfinanzierung von Bundesförderprogrammen (u. a. Denkmalpflegeprogramm, Denkmalschutz-Sonderprogramm, Reformationsjubiläum) bereitgestellt.
Das Programm zur Förderung der Umgebindehäuser wird durch die Stiftung Umgebindehaus und das Landesamt für Denkmalpflege fachlich-inhaltlich betreut.
Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zum Erhalt der Umgebindehäuser im ländlichen Raum und strukturschwachen Regionen zu fördern. Vor allem junge Familien sollen als Eigentümer und Besitzer von Umgebindehäusern unterstützt werden, um einerseits eine identitätsstiftende Bindung der Menschen an die Region zur erreichen und andererseits die zahlreichen Kulturdenkmale in der Region für künftige Generationen erhalten zu können.
Damit diese einzigartige Kulturlandschaft erhalten werden kann, stellt der Freistaat für die Jahre 2013 und 2014 jährlich 500.000 Euro zur Verfügung Im Jahre 2013 werden damit 14 Umgebindehäuser aus den Landkreisen Görlitz, , Bautzen, und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gefördert.
Die Rechtsgrundlage für die Sonderförderung ist die VwV-Denkmalförderung (Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen und zur Aus- und Fortbildung der Denkmalpflege).

Die Anträge können im Internet unter www.stiftung-umgebindehaus.de heruntergeladen werden oder Sie können diese von der Stiftung Umgebindehaus anfordern. Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis spätestens zum 30.09.2013 bei der Stiftung Umgebindehaus einzureichen.

Ansprechpartner bei der Stiftung Umgebindehaus sind Sven Rüdiger (Dipl.-Ing. (TU)), Projektmanager, oder Arnd Matthes, Geschäftsstellenleiter, bei der Geschäftsstelle der Stiftung Umgebindehaus, Hauptstraße 39, OT Neugersdorf, 02727 Ebersbach-Neugersdorf.
Die Geschäftsstelle ist immer Montag und Dienstag von 8:00 – 15:30 Uhr geöffnet. Außerhalb der Sprechzeiten können selbstverständlich Termine vereinbart werden. Die Telefonnummer ist 03586 763 – 281, Fax: 03586 763 – 290 und Handy 0160 99153509 oder 0152 08764846. Per Email ist die Stiftung über s.ruediger@stiftung-umgebindehaus.de oder a.matthes@stiftung-umgebindehaus.de erreichbar.

Die Vergabe der Mittel erfolgt in Abstimmung zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, der Landesdirektion Sachsen, dem Landesamt für Denkmalpflege und der Stiftung Umgebindehaus.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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