Neues Naturschutzgesetz ist in Kraft

28.07.2013, 10:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Broschüre informiert über Änderungen

In Sachsen ist seit wenigen Tagen das neue Naturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen - Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) in Kraft. Der Sächsische Landtag hat das Gesetz am 15. Mai 2013 beschlossen. Die Neuregelungen sind insbesondere auf eine Angleichung an das Bundesnaturschutzgesetz gerichtet, gleichzeitig wurden wichtige sächsische Regelungen beibehalten sowie das Gesetz insgesamt gestrafft und vereinfacht.

Über die Inhalte, Regelungen und das Zusammenspiel der beiden Gesetze informiert jetzt die Broschüre "Naturschutzrecht in Sachsen 2013". Sie steht ab sofort auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft unter www.publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10792 zum Download bereit. Außerdem kann sie in Papierform beim Zentralen Broschürenversand der Staatsregierung bezogen werden.

In der Broschüre ist zunächst das Bundesnaturschutzgesetz als Grundlage dargestellt. Abweichende oder ergänzende sächsische Regelungen sind in den fortlaufenden Text eingefügt. Sie sind farbig hinterlegt und machen deutlich, ob sie die bundesrechtliche Regelung ersetzen oder ob sie ergänzend neben der bundesrechtlichen Regelung gelten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de

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