Bundesrat beschließt Punktereform: Künftig keine Punkte mehr für Umweltzonen-Verstöße
05.07.2013, 10:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Morlok: „Reform nimmt sächsische Anliegen auf – Verkehrssicherheit muss im Vordergrund stehen“
Heute hat der Bundesrat die vom Bund vorgeschlagene Reform des Verkehrszentralregisters beschlossen. Die Überführung in ein „Fahreignungsregister“ sieht unter anderem den Wegfall der Punkte bei Umweltzonenverstößen vor.
Der Freistaat hat sich bereits frühzeitig dafür eingesetzt, Punkte künftig nur noch für verkehrssicherheitsrelevante Delikte zu vergeben. Im Oktober 2010 beschloss die Verkehrsministerkonferenz einen Antrag Sachsens, der eine Änderung der Bußgeld- und Punkteregelung bei Verstößen gegen die Umweltzonen vorsah. Der sächsische Vorschlag ist jetzt Bestandteil der Reform des Verkehrszentralregisters.
Verkehrsminister Morlok (FDP): „Ich freue mich, dass dem Anliegen Sachsens gefolgt wurde. Bei Verstößen, die die Verkehrssicherheit gefährden, sind Punkte als Sanktionsmittel gerechtfertigt. Wer ohne gültige Plakette in eine Umweltzone einfährt, gefährdet aber nicht die Verkehrssicherheit. Durch das neue Punktesystem erhalten die Verkehrsteilnehmer klare Vorgaben. Es ist gut, dass der Vorrang der Verkehrssicherheit nun bei den Sanktionen deutlicher zum Ausdruck kommt. Das erhöht auch die Akzeptanz bei den Fahrern“.
Bestehende Punkte für Delikte, die zukünftig nicht mehr eingetragen würden, sollen entfallen. Dies betrifft insbesondere Eintragungen für nicht verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, z.B. das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette. Diese Punkte werden rückwirkend gelöscht. Zudem gibt es künftig statt sieben Punktekategorien nur noch drei. Auch ein neues, wirksames Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten soll zukünftig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird jetzt ein entsprechendes Gesetz vorbereiten, dass zum 1. Juli 2014 in Kraft treten soll.