Warnwestenpflicht: Bundesrat nimmt sächsische Vorschläge auf

04.07.2013, 09:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Warnwesten sind großes Plus an Sicherheit zum kleinen Preis“

Der Bundesrat wird morgen über eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beraten. Auf der Tagesordnung steht eine wesentliche Änderung, die ursprünglich vom Freistaat Sachsen kam: So soll es ab 1. Juli 2014 eine Warnwestenpflicht für mehrspurige Kraftfahrzeuge geben (also für PKW, LKW, Zug- und Sattelmaschinen und Kraftomnibusse).

„Ich freue mich, dass der Bundesrat damit einen sächsischen Vorschlag aufgreift“, so Sachsens Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok (FDP). „Eine Warnwestenpflicht für PKW hat die Verkehrsministerkonferenz auf Antrag Sachsens bereits im April beschlossen. Die Umsetzung der Warnwestenpflicht bedeutet ein großes Plus an Sicherheit zum kleinen Preis. Ich hoffe, der Bundesrat gibt morgen grünes Licht für den entsprechenden Änderungsvorschlag.“

In der StVZO soll § 53a künftig das Mitführen mindestens einer Warnweste in PKW und Nutzfahrzeugen vorschreiben. Für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge gibt es in Deutschland bereits eine Warnwestenpflicht, die in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt ist.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
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