Bund und Freistaat vereinbaren Soforthilfeprogramm Wiederaufbau für Unternehmen

03.07.2013, 14:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „Rahmenbedingungen für weitere Unternehmenshilfen sind geklärt“

Nach den ersten Maßnahmen für die vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Unternehmen (Handgeld von 1.500 Euro) sind jetzt auch die Rahmenbedingungen für den weiteren Wiederaufbau geschädigter bzw. zerstörter Unternehmen klar.
Das Bundeswirtschaftsministerium und das SMWA haben heute eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Die Eckpunkte im Einzelnen:
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bzw. Angehörige der freien Berufe mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und einer Betriebsgröße bis zu 500 Arbeitnehmern. Gegenstand der Förderung sind Ausgaben zur Beseitigung von unmittelbaren, nicht versicherten Schäden am Anlage- und Umlaufvermögen und an überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden bzw. Grundstücken. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des entstandenen Schadens bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro, in Härtefällen bis 200.000 Euro. Der Schadensnachweis erfolgt auf Basis von Gutachten und Bestätigung durch die entsprechende Gemeinde bzw. Stadt. Versicherungsleistungen werden als Eigenmittel des Zuwendungsempfängers anerkannt. Informationen zur Vorbereitung der Anträge gibt die Sächsische Aufbaubank.

Die Unternehmen können sofort mit der Schadensbeseitigung beginnen. Ausgaben für Wiederaufbaumaßnahmen können auch dann gefördert werden, wenn die entsprechende Bewilligung erst später erfolgt (so genannter „förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn“). Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Schadenseintritts.

„Die Unternehmen müssen so schnell wie möglich die Rahmenbedingungen für den Wiederaufbau kennen“, so Sachsens Staatsminister Sven Morlok. „Die Eckpunkte geben ihnen die nötige Klarheit und Planungssicherheit. So können sie zügig den Wiederaufbau angehen.“

Das SMWA wird nun eine entsprechende Förderrichtlinie erarbeiten, und die Kammern und Unternehmen zeitnah über die Details informieren.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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