SEPA: Sachsens Finanzämter stellen um

30.06.2013, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ab 1. Juli 2013 werden die in den Finanzämtern gespeicherten Bankverbindungen der Bürger auf internationale Kontonummern IBAN (International Bank Account Number) und Bankleitzahlen BIC (Business Identifier Code) umgestellt. Bürger, die ihrem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden daraufhin ab September 2013 angeschrieben. Sie brauchen sich aber nur dann beim Finanzamt melden, wenn IBAN und BIC fehlerhaft angegeben sind oder sich die Bankverbindung geändert hat. In diesen Fällen ist eine schriftliche Mitteilung an das Finanzamt erforderlich.

IBAN und BIC sollten auch Bürger bereithalten, die erstmalig am Lastschriftverfahren teilnehmen. Die neuen Vordrucke hierfür sind im Internet unter www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik »Informationen & Vordrucke« und »Sonstige Informationen« bzw. »Kraftfahrzeugsteuer« abrufbar. Die Vordrucke für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer sind auch bei den Zulassungsbehörden erhältlich.

Aufgrund einer EU-Verordnung wird ab 1. Februar 2014 der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Die nationalen Überweisungs- und Lastschrifteinzugsverfahren werden durch die SEPA-Verfahren abgelöst. SEPA steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum).

Die meisten Banken weisen IBAN und BIC bereits seit längerer Zeit auf den Kontoauszügen aus. Zudem sind IBAN und BIC auch auf neueren EC-Karten aufgedruckt.


Kontakt

Landesamt für Steuern und Finanzen

Pressesprecherin Helene Oswald
Telefon: +49 351 827 10100
Telefax: +49 351 827 19999
E-Mail: presse@lsf.smf.sachsen.de

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