Sachsen unterstützt künftig zusammen mit dem Bund Paare mit Kinderwunsch

27.06.2013, 14:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Landesregierung beteiligt sich an dem 2012 ins Leben gerufenen Bundesprogramm zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit. Ab dem 1. Juli 2013 tragen Bund und Land gemeinsam bis zu 50 Prozent des Eigenanteils betroffener Paare.

»Es ist uns ein wichtiges familienpolitisches Anliegen, ungewollt kinderlose Paare bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches zu unterstützen. Und zwar unabhängig von Einkommen und Vermögen. Daher hat Sachsen bereits 2009 ein Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung dieser Kinderwunschbehandlungen aufgelegt. Seit dem wurden mehr als 1.800 Behandlungen gefördert. Durch den Einstieg in das Bundesförderprogramm gibt es nun eine weitergehende finanzielle Entlastung sächsischer Ehepaare mit unerfülltem Kinderwunsch. Damit kann diese Erfolgsgeschichte fortgeschrieben werden«, sagte Sachsens Sozialministerin Christine Clauß.

»Beinahe jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 ist ungewollt kinderlos. Wir müssen uns darum kümmern, dass aus den vorhandenen Kinderwünschen auch öfter Wirklichkeit wird. Ich erhalte viele Briefe von Paaren, die mir schildern, wie sie sich das Geld für die medizinische Hilfe mühsam zusammensparen, verzweifeln, wenn es dann nicht klappt und wieder anfangen zu sparen. Kinderwünsche dürfen in Deutschland nicht am Geld scheitern. Das Konzept des Bundes zur Unterstützung ungewollt kinderlose Paare ist fertig, die nötigen Bundesmittel stehen bereit. Ich freue mich sehr, dass Sachsen mit uns gemeinsam diesen Schritt macht und ungewollt kinderlose Paare künftig stärker unterstützt«, erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Die Krankenkassen übernehmen seit 2004 die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Sachsen und der Bund werden sich ab Juli die andere Hälfte des den Paaren verbleibenden Eigenanteils teilen. Das heißt, dass die Paare in der Regel nur 25 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen müssen. Zusätzlich fördern Sachsen und der Bund gemeinsam einen vierten Versuch mit bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten. Für das Programm stellt Sachsen jährlich rund 700.000 Euro zur Verfügung.


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