Neue Fördermöglichkeiten beim Mehrgenerationenwohnen
25.06.2013, 14:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsen fördert nun auch Maßnahmen des barrierefreien Wohnens
Das sächsische Kabinett hat heute die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationenübergreifendes Wohnen (Richtlinie Mehrgenerationenwohnen) beschlossen. Dadurch werden nun auch Maßnahmen des barrierefreien Wohnens vom Freistaat gefördert. Bisher war lediglich die Reduzierung von baulichen Barrieren förderfähig.
Innenminister Markus Ulbig: „Unsere Städte sollen auch in Zukunft lebenswert, lebendig und nachhaltig sein. Unser grundlegendes Ziel ist dabei eine große räumliche Nähe zwischen Arbeit, Bildung und Wohnen sowie zwischen den Generationen. Die Neufassung der Richtlinie Mehrgenerationenwohnen ist ein wichtiger Schritt für mehr generationenübergreifendes Zusammenleben und altersgerechtes Wohnen.“
Nach der Neufassung der Richtlinie sind förderfähig:
• barrierefreier Umbau einer Wohnung mit 12.900 Euro je Wohnung
• barrierefreier Umbau eines Sanitärraumes mit 5.000 Euro je Wohnung
• barrierefreier Umbau eines Geschosses mit 6.300 Euro je Geschoss
Die Richtlinie tritt in ca. 2 bis 3 Wochen in Kraft. Danach wird der halbjährige Förderstopp aufgehoben. Die Durchführung der Förderung nach der Richtlinie Mehrgenerationenwohnen obliegt wie bisher der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank, Dresden. Bei ihr sind entsprechende Anträge zu stellen.
Weitere Informationen: http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/
Zwischen 2007 und 2012 wurde über die Richtlinie Mehrgenerationenwohnen der barrierreduzierende Umbau von insgesamt 4.590 Wohnungen mit mehr als 41 Millionen Euro gefördert.