Soforthilfe für Wohngebäude

10.06.2013, 15:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften können für ihre hochwassergeschädigten Wohngebäude jetzt eine Soforthilfe beantragen. Der Freistaat Sachsen stellt dafür insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung. Die entsprechende Richtlinie des Innenministerium ist heute (10. Juni 2013) in Kraft getreten.

Innenminister Markus Ulbig: „Die Menschen brauchen Hilfe. Mit dem Sofortprogramm für Wohngebäude können beschädigte Häuser schneller wieder bewohnbar gemacht werden. Die Unterstützung gilt auch für diejenigen, die von Unwettern gestern mit rabiaten Niederschlägen überrascht wurden.“

Die Soforthilfe kann für alle Arbeiten zur Trockenlegung, Sicherung des Hauses durch ersetzen geschädigter Türen oder Fenster sowie die Wiederherstellung der technischen Ausrüstung (Heizung, Abwasser, Elektrik und Gas) eingesetzt werden. Die Anträge müssen bis 30. Juni 2013 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Der entsprechende Antrag ist in Kürze unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Schäden durch Oberflächenwasser verursacht wurden. Gebäude, die schon länger leer stehen, bei denen Einsturzgefahr besteht oder die nach dem Schaden dauerhaft nicht mehr nutzbar sind, sind von der Richtlinie ausgenommen.

Neben der Soforthilfe für Wohngebäude gibt es ein bereits angelaufenes Handgeldprogramm für Private von insgesamt 30 Millionen Euro sowie eine Soforthilfe für Kommunen (30 Millionen Euro) und für Unternehmen (10 Millionen Euro). Die Verhandlungen mit dem Bund und den Ländern zu weiteren finanziellen Unterstützungen für den Wiederaufbau laufen bereits.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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