Keine Grunderwerbsteuer mehr bei kommunalen Zusammenschlüssen
07.06.2013, 16:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Gemeinde und Städte brauchen in Zukunft bei kommunalen Zusammenschlüssen keine Grunderwerbsteuer mehr zahlen. Ein entsprechendes Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum „Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ hat heute der Bundesrat bestätigt, nachdem bereits gestern der Bundestag dem Ergebnis zugestimmt hatte. Diese Änderung geht auf eine Gesetzesinitiative des Freistaates Sachsen aus dem Jahre 2011 zurück.
Mit der Neuregelung ist der Weg frei für eine spürbare Erleichterung von Gemeindefusionen.
Innenminister Markus Ulbig: „Ich freue mich, dass sich unsere intensiven Bemühungen ausgezahlt haben. Unsere Kommunen müssen jetzt keine Grunderwerbsteuer mehr bei einem gewünschten Zusammenschluss zahlen. Damit erleichtern wir den Prozess der gemeindlichen Fusionen, bauen Verwaltung sowie finanzielle Hürden ab und schaffen leistungsfähige kommunale Strukturen.“
Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages: „Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist es ein großartiger Erfolg, dass der Freistaat unsere Hinweise zur Steuerbarkeit von Gemeindezusammenschlüssen aufgegriffen und die Gesetzesänderung gegen manchen Widerstand auf Bundesebene durchgebracht hat. Besonders dem engagierten Einsatz von Ministerpräsident Tillich und Innenminister Ulbig ist es zu verdanken, dass nun ein echtes Hindernis für zahlreiche Gemeindezusammenschlüsse wegfällt.“
Bei Zusammenschlüssen von Gemeinden gehen typischerweise auch kommunale Grundstücke oder kommunale Gesellschaftsanteile an Unternehmen über, die ihrerseits über Grundeigentum verfügen. In zahlreichen dieser Fälle mussten - nach bisheriger Rechtslage - die Kommunen Grunderwerbsteuer zahlen. Dies stellte ein Hemmnis für notwendige Gemeindezusammenschlüsse dar.