Elektronische Verwaltung: Sachsen setzt sich für nachhaltige Gesetzgebung ein

07.06.2013, 14:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit der Stimme Sachsens passierte heute das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, das sogenannte E-Government-Gesetz, den Bundesrat. Kernstück des Gesetzes ist der Abbau rechtlicher Hindernisse für elektronische Verwaltungsverfahren, z. B. durch Streichung von Schriftformerfordernissen und Einführung elektronischer Alternativen zur Identifikation. Hierzu sieht das Gesetz das De-Mail-Verfahren und den Einsatz des neuen Personalausweises vor. Durch eine sächsische Initiative im Bundesrat, der sich der Deutsche Bundestag angeschlossen hat, wurde zudem erreicht, dass auch weitere sichere Verfahren zum Schriftformersatz zugelassen werden können, um auf neue, insbesondere internationale Entwicklungen reagieren zu können.

Der Beauftragte für Informationstechnologie des Freistaates Sachsen, Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt: „Ich begrüße das Gesetz, das die Bürger spürbar von überflüssiger Bürokratie entlasten kann. Es ist eine wichtige Grundlage für geplante landesspezifische Regelungen im Bereich des E-Government. Mit den vorgesehenen Instrumentarien können mehr Transparenz und Mitbestimmung für Bürger geschaffen werden. Auch können Ressourcen der Wirtschaft gestärkt werden. Deutschland bleibt hierdurch in diesem Bereich wettbewerbsfähig, was auch Sachsen als Technologiestandort zugute kommt. Nun kommt des darauf an, dass der Bundestag auch möglichst bald über das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten entscheidet, damit auch die erforderliche Grundlage für die Modernisierung der Kommunikation mit der Justiz gesetzt wird.“


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
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