Weiterer Qualifizierungskurs zur Familienhebamme

02.06.2013, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit 17 Teilnehmerinnen startet der nächste Kurs zur Fortbildung von Familienhebammen im Freistaat Sachsen. Nachdem bereits 45 Hebammen im Jahr 2011 zertifiziert wurden, beginnen jetzt 14 Hebammen und erstmals auch drei Kinderkrankenpflegerinnen aus elf Regionen Sachsens die Qualifizierung nach einem neu gefassten Curriculum.

»Sachsen ist damit eines der ersten Bundesländer, die eine Qualifizierung nach den Kriterien des Ende 2012 durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) entwickelten Kompetenzprofils für Familienhebammen beginnt«, betonte Familienministerin Christine Clauß. Mit der Anpassung des Curriculum an diese Vorgaben schafft der Freistaat Sachsen eine weitere Voraussetzung für die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen, auf deren Grundlage der Einsatz von Familienhebammen finanziert wird. Rund 1 Million EUR stehen in diesem Jahr dafür zur Verfügung.

Die Konzipierung und die Durchführung der neuen Qualifizierung erfolgen durch das Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. »So werden die Teilnehmerinnen bestens auf den Einsatz in den Familien vorbereitet und erlangen damit grundlegende Handlungssicherheiten«, stellt Christine Clauß fest. Sie dankt den Hebammen und Kinderkrankenpflegerinnen für die Zeit und die Praxiserfahrungen, die sie in die Fortbildung einbringen.

Der aus 15 Modulen bestehende Kurs schließt im Herbst 2014 mit einer Zertifizierung zur Familienhebamme bzw. zur Familien-Gesundheitspflegerin- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) ab. Die Qualifizierung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Seit 2006 werden im Rahmen verschiedener Modellvorhaben bundesweit Frühe Hilfen für Familien angeboten. Diese Erfahrungen mündeten bereits in den Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes, das im Jahr 2012 in Kraft trat. Mit der zugehörigen Bundesinitiative »Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen« werden einige der in den Modellprojekten erprobten Angebote nun verstetigt. Der Freistaat Sachsen legt beim Einsatz der Bundesmittel neben dem weiteren Ausbau der regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen insbesondere einen Schwerpunkt auf die Arbeit von Familienhebammen.

Familienhebammen bzw. Familien-Gesundheitspflegerinnen und Kinderkrankenpflegerinnen unterstützen und stärken die Kompetenzen von Familien in belastenden Lebenssituationen, wie z. B. Familien mit behinderten oder chronisch kranken Kindern, Frühgeborenen oder Kindern mit Regulationsstörungen oder beim Vorliegen verschiedener sozialer Risiken. Ihre Leistungen erbringen sie bei Hausbesuchen oder in der Begleitung zu weiteren Angeboten der Frühen Hilfen. Die Teilnehmerinnen arbeiten freiberuflich oder in Festanstellung, z.B. bei den Gesundheits- oder Jugendämtern oder bei Trägern der freien Jugendhilfe.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang