Tillich wirbt für Schuldenbremse in der Verfassung

08.05.2013, 12:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerpräsident lobt in Sondersitzung Konsens über Parteigrenzen hinweg

Dresden (8. Mai 2013) - Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat die geplante Verankerung einer Schuldenbremse in der sächsischen Landesverfassung als folgerichtig und politisch konsequent bezeichnet.

In der Sondersitzung des Landtags sagte der Regierungschef: „Mit der Verankerung der Schuldenbremse erhält ein Markenzeichen sächsischer Politik – unsere Haushaltspolitik – Verfassungsrang. Mit der Verabschiedung der Landesverfassung 1992 haben wir der damals errungenen Freiheit einen verbindlichen Rahmen gegeben, mit der nun anstehenden Änderung können wir diese Freiheit langfristig sichern. Wir belassen damit zukünftigen Generationen ihre finanziellen Spielräume. Denn wer keine Schulden aufnimmt, muss sie auch nicht mit Zins und Zinseszins zurückzahlen.“

Tillich lobte ausdrücklich, dass in den Verhandlungen über Parteigrenzen hinweg eine Einigung erzielt wurde. „Das ist selten und tut der Sache gut.“ Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Verfassungsänderung nun noch vor der Sommerpause auch mit breiter Mehrheit vom Landtag beschlossen werde.

Es wäre die erste Änderung der Sächsischen Verfassung seit der Wiedergeburt des Freistaates vor gut zwei Jahrzehnten. Mit der Neuregelung könnte Sachsen die Vorgaben des Grundgesetzes fünf Jahre früher umsetzen als eigentlich gefordert. Der Freistaat wäre bei Inkrafttreten Anfang 2014 zudem das erste Bundesland, in dem eine solche Schuldenbremse auch sofort greift.

Der Ministerpräsident verglich die Schuldenbremse mit einer „Stopp-Linie“, die nur in klar definierten Ausnahmesituationen überschritten werden darf. Sie sei zugleich aber auch eine „Start-Linie“, weil sie Gestaltungsspielräume erhalte und neue eröffne. Zwar werde auch Sachsen künftig mit weniger Geld auskommen müssen. „Doch unsere Einnahmen werden nicht durch Zinszahlungen aufgefressen. Diese Rendite werden wir spüren und diese Rendite wird uns nützen.“ Auch deshalb sei Sachsen für Investoren so interessant.

Tillich verwies im Landtag auch darauf, dass in Sachsen bereits acht Landeshaushalte in Folge ohne neue Schulden aufgestellt wurden. „Daran sieht man: Die sächsische Schuldenbremse ist bereits Realität.“ Was gängige Praxis sei, solle nun Verfassungsrang bekommen.


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