Der Verantwortung gerecht werden

03.05.2013, 13:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

5. Mai Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

„Selbstbestimmung bedeutet für Menschen mit Behinderung, dass sie selbst entscheiden können, wie und wo sie leben wollen und welche Hilfe sie in Anspruch nehmen möchten, ohne in die Abhängigkeit von Anderen zu geraten. Wir alle sind in der Verantwortung, die Voraussetzungen zu schaffen, dass alle Menschen selbstverständlich und gleichberechtigt am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und in der Freizeit unabhängig von einer Behinderung teilhaben können«, erklärte Sozialministerin Christine Clauß anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai.

In der Öffentlichkeit herrscht vielfach ein defizitorientiertes Bild von Menschen mit Behinderungen. Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen resultieren dabei vielfach aus einer nicht behinderungsgerechten Umwelt. Diese Barrieren abzubauen und ein positives Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit zu schärfen, ist eine zentrale Aufgabe der sächsischen Allianz Arbeit + Behinderung. Mit der Gründung dieser Allianz aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und der Liga der Wohlfahrtsverbände im Jahr 2010 ist es gelungen, zahlreiche Projekte für eine bessere Inklusion im Freistaat Sachsen auf den Weg zu bringen.

Behinderung wird oft dadurch zum Problem, dass die Gesellschaft Menschen mit Handicaps ausgrenzt und ihre Teilhabe behindert. „Der Freistaat Sachsen setzt das am 3. Mai 2008 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent um“, betonte Clauß. So stehen fast vier Millionen Euro für die Förderung von Projekten zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft oder am Arbeitsleben und zur Förderung der Selbsthilfe nach der Richtlinie Teilhabe im laufenden Doppelhaushalt zur Verfügung. Weiterhin wurde das Landesblindengeldgesetz neu gefasst. Nach dieser bundesweit einmaligen Regelung stellt der Freistaat in jedem Jahr pro schwerbehinderten Mensch 60 Euro in den Staatshaushalt ein. Das sind jährlich 19,5 Millionen Euro.

Reichlich 14 Millionen Euro davon sind für das Investitionsprogramm vorgesehen, mit dem neben Einrichtungen der Behindertenhilfe auch Maßnahmen des barrierefreien Bauens an öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen gefördert werden.

„Menschen mit Behinderungen haben wie alle anderen das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeit. Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben sich für sie vielfach aus einer nicht behinderungsgerechten Arbeits- und Lebenswelt. Die Forderung nach der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen heißt, Chancengleichheit zu gewährleisten. Dazu bedarf es eines Arbeitsmarktes, auf dem auch Menschen mit Behinderungen ihr Arbeitsumfeld frei wählen können“, fordert die Ministerin.

Mit Beschluss der Staatsregierung vom 27.03.2012 wurde das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zur staatlichen Anlaufstelle für Fragen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bestimmt. Mit dem Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und dem Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen stehen zudem kompetente Institutionen zur Verfügung, um die Staatsregierung in allen Fragen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen betreffen, zu beraten.

http://www.soziales.sachsen.de/7902.html


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Telefon: +49 351 564 55055
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