Auftakt zur Nominierung von immateriellem Kulturerbe in Sachsen

03.05.2013, 11:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bundesländer starten die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes

Heute beginnt das Bewerbungsverfahren um einen Eintrag in das bundesweite Verzeichnis für das immaterielle Kulturerbe. Damit können sich Träger immateriellen Kulturerbes ab sofort um eine Aufnahme in die bundesweite Liste des immateriellen Kulturerbes bewerben. Dies sind Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen, die Ausdrucksformen immateriellen Kulturerbes aktiv pflegen und dadurch die Ausübung und Weitergabe dieses Kulturerbes in Gegenwart und Zukunft gewährleisten. Ausgeschlossen sind Ausdrucksformen mit denen vorrangig kommerzielle Interessen verfolgt werden.

Bereits mit der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung verbunden. Zudem ist das Verzeichnis Grundlage für eine mögliche internationale Nominierung bei der UNESCO in Paris.

Im Mittelpunkt stehen dabei Kulturformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen werden. Dies können überliefertes Wissen und die damit verbundenen Fertigkeiten sein, welche sich in Kunst- und Handwerkstechniken, mündlichen Überlieferungen oder bestimmten Aufführungspraktiken von Tanz, Theater und Musik wiederfinden. Das immaterielle Kulturerbe repräsentiert eine lebendige Alltagskultur, die von Generation zu Generation weitergegeben wird und damit auch ein Gefühl von Zugehörigkeit und Identität vermittelt.

Staatsministerin Sabine von Schorlemer: „Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist die Bewahrung traditioneller und zugleich zeitgenössischer Ausdrucksformen unseres immateriellen Kulturerbes eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Ob Tanz, Theater, Sprache oder auch jahrhundertealtes Alltagswissen in Naturheilkunde und Handwerkstechniken – diese immateriellen Kulturtechniken sind wichtige Zeugnisse von lebendiger kultureller Vielfalt.“

Bis zum 30. November können Gruppen und Gemeinschaften im Freistaat Sachsen ihre Bewerbungen an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst senden. Das Ministerium wird alle Bewerbungen, die den formalen Anforderungen entsprechen, an den Sächsischen Kultursenat weiterleiten. Dieser wird dann bis zu zwei aussichtsreiche Bewerbungen benennen und dem Ministerium zur Weiterleitung an die Kultusministerkonferenz vorschlagen. Nach erneuter Begutachtung wird das bundesweite Verzeichnis auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission veröffentlicht.

Die ersten internationalen Nominierungen aus Deutschland können frühestens 2014 bei der UNESCO in Paris eingereicht werden.
Das mehrstufige Aufnahmeverfahren der UNESCO gestattet Deutschland als neuem Mitgliedsstaat des Übereinkommens zwei Kandidaten für eine internationale Nominierung zu benennen.

Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission www.unesco.de verfügbar, Informationen zu den einzuhaltenden Fristen finden Sie auch unter www.smwk.sachsen.de.


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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