Sachsens Finanzminister Unland: „Stabile Zahlungen sind gutes Ergebnis für die Kommunen in Sachsen und in den ostdeutschen Ländern“
23.04.2013, 13:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Länderfinanzminister verständigen sich über künftige Höhe der Bundeszuweisungen an die ostdeutschen Länder zum Ausgleich von Hartz IV-Sonderlasten
Das Sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass der Freistaat gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative startet. Damit soll die Einigung der Länderfinanzminister vom 18. April 2013 über die künftige Höhe der Zahlungen zum Ausgleich der Hartz IV-Sonderlasten aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in den Jahren 2014 bis 2016 umgesetzt werden.
Wie Sachsens Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland sagte, können die ostdeutschen Flächenländer in den Jahren 2014 bis 2016 mit Zuweisungen von jährlich 777 Millionen Euro rechnen. Dies stellt eine moderate Absenkung um 30 Millionen Euro gegenüber den Jahren 2011 bis 2013 dar, die der Annäherung des Arbeitsmarktes in Ost und West entspricht. Auf Grund eines Verrechnungseffektes aus den Vorjahren erhalten die ostdeutschen Kommunen ab dem Jahr 2014 gegenüber den Jahren 2012 und 2013 jährlich um 66,5 Millionen Euro gestiegene Zuweisungen. Zu diesem Ergebnis sind die Länderfinanzminister bei der Überprüfung der Zuweisungen gekommen, zu der sie in dreijährigem Turnus gesetzlich verpflichtet sind.
Die sächsischen Landkreise und die Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig erhalten in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils 208 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anstieg von 18 Millionen Euro gegenüber den 190 Millionen Euro aus den Jahren 2012 und 2013. Diese Mittel stehen den Landkreisen und Kreisfreien Städten nicht allein für Sozialausgaben, sondern als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang verweist Unland auf das Ergebnis der erstmaligen Überprüfung aus den Jahren 2010 und 2011: „Die ostdeutschen Länder haben sich seinerzeit erfolgreich für ein Prüfmodell eingesetzt, das sich an objektiven Arbeitsmarktdaten und damit an der tatsächlichen Entwicklung der ostdeutschen Sonderlasten orientiert. Andere Vorschläge, die eine sofortige Halbierung oder ein schrittweises Auslaufen der Zuweisungen bis auf Null vorsahen, waren mit der Einigung auf das regelgebundene Prüfmodell vom Tisch.“
Hintergrund:
Die ostdeutschen Flächenländer erhalten zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige jährliche Zuweisungen. Dieser Betrag wird aus dem Umsatzsteueraufkommen der Ländergesamtheit (einschließlich der neuen Länder, aber ohne Beteiligung des Bundes) finanziert. Bis zum Jahr 2011 betrugen die jährlichen Netto-Zuweisungen für Sachsen jeweils 268 Millionen EUR, in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 190 Millionen Euro, für die Jahre 2014 bis 2016 steigen sie auf 208 Millionen Euro.