Nachtrag zur Presseinformation ‚Sofortprogramm Straße‘ - Insgesamt 60 Millionen Euro zur Beseitigung der Winterschäden

16.04.2013, 17:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf Initiative des sächsischen Verkehrsministeriums hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den kreisfreien Städten, Gemeinden und Landkreisen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro zur nachhaltigen Instandsetzung der Straßen zur Verfügung zu stellen. Die zugewiesenen Mittel sind dabei ausschließlich zur Beseitigung der Winterschäden an Straßen in kommunaler Baulastträgerschaft zu verwenden. Für die Beseitigung von Winterschäden für Bundes- und Staatsstraßen in Baulastträgerschaft des Freistaates erbringt das SMWA zusätzlich einen Eigenanteil in Höhe von 10 Millionen Euro.

Für die Straßen in kommunaler Baulast sollen Haushaltsmittel in Höhe von 50 Millionen Euro als Sonderzuweisung an die Gemeinden (rund 27,7 Mio. Euro), Kreisfreien Städte (rund 5,9 Mio. Euro) und Landkreise (rund 16,3 Mio. Euro) ausgereicht werden.

Das SMWA hat sich bereit erklärt bis zu 10 Millionen Euro für Schäden an Kommunalstraßen aus dem Einzelplan 07 bereitzustellen. Davon sind 5 Millionen Euro fest zugesagt, 5 Millionen Euro unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Maisteuerschätzung.

40 Millionen Euro stammen aus dem Gesamthaushalt bzw. aus den Mitteln für Bedarfszuweisungen nach dem Sächs. FAG. Wie sich diese Summe auf die beiden Töpfe aufteilt ist noch abschließend zu klären. Dazu wird es Gespräche und Abstimmungen mit der kommunalen Ebene geben.

Zusätzlich zu den 50 Millionen Euro ist ein kommunaler Eigenanteil von 25 Prozent vorgesehen.

Die Höhe der Zuweisung richtet sich nach der Netzlänge gemäß dem Straßenverzeichnis mit Stand 1. Januar 2013 und für Kreisstraßen und Gemeindestraßen gestaffelt entsprechend dem Verhältnis der Zuweisungen nach §§ 18 Abs. 1 Satz 1 und 20 Abs. 1 Satz 1 SächsFAG. Die Bundes- und Staatsstraßen in kommunaler Baulast werden hinsichtlich der Staffelung bei der Zuweisung den Kreisstraßen gleichgestellt.

Landkreise 16,3 Mio. Euro

Landkreis Erzgebirgskreis 0,98 Mio. Euro
Landkreis Mittelsachsen 2,1 Mio. Euro
Landkreis Vogtlandkreis 1,7 Mio. Euro
Landkreis Zwickau 0,95 Mio. Euro
Landkreis Bautzen 2,4 Mio. Euro
Landkreis Görlitz 1,5 Mio. Euro
Landkreis Meißen 1,7 Mio. Euro
LK SSO 1,6 Mio. Euro
Landkreis Leipzig 1,7 Mio. Euro
Landkreis Nordsachsen 1,7 Mio. Euro

Kreisfreie Städte 5,9 Mio. Euro

Dresden 2,3 Mio. Euro
Leipzig 2,2 Mio. Euro
Chemnitz 1,4 Mio. Euro

Weitere 10 Millionen Euro für die Beseitigung der Winterschäden an Bundes- und Staatsstraßen in der Baulast von Bund und Land werden durch Umschichtung von Mitteln in eigener Zuständigkeit des SMWA bereitgestellt. Grundlage der Zuweisungshöhe bilden die von den Landkreisen gemeldeten Winterschäden. 8 Millionen Euro werden sofort ausgereicht, 2 Millionen Euro werden zunächst als Reserve vorgehalten. Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar:

LK GR – Bundesstraßen: 260.000 Euro / Staatsstraßen: 400.000 Euro
LK BZ – Bundesstraßen: 280.000 Euro / Staatsstraßen: 500.000 Euro
LK SSO – Bundesstraßen: 550.000 Euro / Staatsstraßen: 540.000 Euro
LK MEI – Bundesstraßen: 260.000 Euro / Staatsstraßen: 530.000 Euro
LK ERZ – Bundesstraßen: 200.000 Euro / Staatsstraßen: 1.100.000 Euro
LK MSN – Bundesstraßen: 50.000 Euro / Staatsstraßen: 550.000 Euro
LK V – Bundesstraßen: 340.000 Euro / Staatsstraßen: 260.000 Euro
LK Z – Bundesstraßen: 50.000 Euro / Staatsstraßen: 570.000 Euro
LK NSN – Bundesstraßen: 260.000 Euro / Staatsstraßen: 270.000 Euro
LK L – Bundesstraßen: 750.000 Euro / Staatsstraßen: 280.000 Euro

Der Prozess soll bis Ende April / Anfang Mai abgeschlossen sein. Die Zuweisung der Mittel erfolgt in 2013, die Abrechnung wird bis Ende 2014 möglich sein.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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