Authentifizierte Übermittlung von (Vor-)Anmeldungen seit 1. Januar 2013
15.03.2013, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Verpflichtung für Unternehmer und Arbeitgeber
Bereits in der Vergangenheit waren Unternehmer und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Seit 1. Januar 2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen authentifiziert übermittelt werden.
Das für die authentifizierte Übermittlung erforderliche ELSTER-Signaturzertifikat erhalten Unternehmen und Arbeitgeber im ELSTER-Online-Portal unter www.elsteronline.de/eportal in der Rubrik Registrierung. Damit die Steueranmeldungen auch künftig rechtzeitig und richtig an die Finanzverwaltung übermittelt werden, empfiehlt das Landesamt für Steuern und Finanzen allen Unternehmern und Arbeitgebern, die noch kein Signaturzertifikat haben, die Registrierung umgehend vorzunehmen.
Das ELSTER-Signaturzertifkat bietet höchste Sicherheit. Damit ist die elektronische Identität des Datenübermittlers jederzeit feststellbar. Bei der Registrierung sollten sich Arbeitgeber im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für ein»Nicht-persönliches Zertifikat« (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden.
Weitere Informationen zur Authentifizierung finden Unternehmer und Arbeitgeber im Internet unter www.elster.de und www.steuern.sachsen.de.