Förderung Familienerholung

10.03.2013, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Urlaubszeit ist die schönste Zeit. Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt neben der gesundheitlichen Erholung wesentlich zur Verbesserung des Familienklimas bei und schafft somit eine Grundlage zur Bewältigung des Familienalltages. »Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage zum Beispiel in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, freue ich mich, dass wir in diesem Jahr wieder finanzielle Mittel für Zuwendungen für die Familienerholung zur Verfügung stellen können«, so Sozialministerin Christine Clauß.

Anträge auf Zuwendungen können nach der geltenden Förderrichtlinie Familienförderung bei den Geschäftsstellen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie der Familienverbände gestellt werden.

Gefördert werden wie bisher Angebote der Familienfreizeit und – erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände. Für das Jahr 2013 stehen vorerst 300.000 EUR zur Verfügung.

Einen Überblick über die Familienferienstätten in Deutschland erhalten Sie unter www.urlaub-mit-der-familie.de, dem Anfrageportal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Einen Überblick über zahlreiche preisgünstige Urlaubsmöglichkeiten für Familien im Freistaat Sachsen bietet z.B. der Erlebnis- und Beherbergungsreiseführer »Landurlaub in Sachsen – Mal wieder Land sehen« (www.landurlaub-sachsen.de).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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