Die neue Justizvollzugsanstalt in Zwickau ist dringend notwendig

28.01.2013, 12:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die heute vom Sächsischen Rechnungshof vorgelegte Prognose (I) über die Entwicklung der Gefangenenzahlen in Sachsen gibt keinen Anlass, die von den Kabinetten Sachsens und Thüringens am 15. Januar 2013 getroffene Entscheidung über die gemeinsame Errichtung einer Justizvollzugsanstalt in Zwickau zu ändern. Die Prognose des Sächsischen Rechnungshofes ist in wesentlichen Punkten fehlerhaft. So sind die bereits vom Sächsischen Rechnungshof angesetzten Ausgangswerte unzutreffend:

Da die Prognose des Sächsischen Rechnungshofes im Jahr 2010 beginnt, lässt sich ihre Richtigkeit bereits jetzt an der Entwicklung der Gefangenenzahlen für den Zeitraum 2010 bis 2013 überprüfen. Nach dieser Prognose hätte die Anzahl der sächsischen Gefangenen von Anfang 2010 bis Januar 2013 auf etwa 3.360 Gefangene sinken müssen. Tatsächlich ist sie jedoch seitdem leicht gestiegen (Jahresdurchschnittsbelegung (II) 2010: 3.438, 2011: 3.483, 2012: voraussichtlich 3.509). Heute befinden sich 3.478 Gefangene in sächsischen Justizvollzugsanstalten. Nach der Prognose des Sächsischen Rechnungshofes müssten es am 1. Februar 2013 3.357 sein, nach der Prognose des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa 3.465.

Staatsminister Dr. Jürgen Martens: "Die Prognose des Sächsischen Rechnungshofes ist falsch. Die damit verbundenen Risiken sind unverantwortbar. Es könnte zu Überbelegungen der sächsischen Haftanstalten oder gar zum verspäteten Vollzug von Freiheitsstrafen kommen. Dieses Risiko wird kein Minister eingehen. Ich bin schließlich auch der Sicherheit der Bevölkerung verpflichtet.“

Der Sächsische Rechnungshof geht außerdem unzutreffenderweise davon aus, dass die Errichtung einer neuen Justizvollzugsanstalt in Zwickau zur Gewährleistung der heimatnahen Unterbringung von Strafgefangenen nicht notwendig ist. Damit würde eine der bevölkerungsreichsten Region Sachsens keine Haftanstalt mehr haben. Dies ist aus fachlicher Sicht nicht hinnehmbar.

Die Strafgefangenen aus den Landgerichtsbezirken Chemnitz und Zwickau sind derzeit im Wesentlichen in den Justizvollzugsanstalten Dresden und Zeithain untergebracht. Bereits jetzt zeigen sich erhebliche Defizite bei einer rückfallvermeidenden Entlassungsvorbereitung, weil die Bewährungshelfer, Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters, von Wohlfahrtsverbänden und von Straffälligenhilfsorganisationen durch die weiten Anfahrtswege in vielen Fällen an der unmittelbaren Kontaktaufnahme mit dem Gefangenen gehindert sind. Aber gerade das möglichst reibungslose Zusammenspiel zwischen all denen, die an der Wiedereingliederung des Gefangenen im Zusammenhang mit seiner Entlassung - dem sogenannten "Übergangsmanagement" - mitarbeiten, ist unabdingbare Voraussetzung für die Rückkehr des Gefangenen in ein straffreies Leben in Freiheit.

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa stellt weiter fest, dass der Sächsische Rechnungshof auch nachstehende Gesichtspunkte bei seiner Prognose nicht berücksichtigt hat:

Die Prognose des Sächsischen Rechnungshofs ist eindimensional, denn sie berücksichtigt – aufgeteilt in drei Altersgruppen – lediglich die zukünftige demographische Entwicklung. Die Prognose des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa ist multidimensional, weil sie über demographische Faktoren hinaus auch die vielfältigen gesellschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte in den Blick nimmt, die sich auf die Gefangenenzahlen auswirken. Einen solchen vom Sächsischen Rechnungshof nicht berücksichtigten Aspekt stellt bspw. die Veränderung im Konsumverhalten von Betäubungsmitteln, wie etwa der deutlich ansteigende Crystal-Konsum in Sachsen, dar.

Für einen modernen und effektiveren Strafvollzug ist eine vernünftige differenzierte Unterbringung der Gefangenen Voraussetzung, weil es einen Unterschied macht, ob Gefangene etwa wegen Drogenabhängigkeit oder wegen einer persönlichen Gewaltproblematik Straftaten begehen. Das ist nur möglich, wenn eine ausreichende Anzahl von Haftplätzen vorhanden ist.

Bei seiner Prognose hat der Sächsische Rechnungshof den Bedarf sogenannter „sonstige Gefangene“, wie z.B. Untersuchungs-, Abschiebungsgefangene unzutreffend bewertet. Hier muss mit erheblich höheren Gefangenenzahlen gerechnet werden.


(I) Der Sächsische Rechnungshof hat heute seinen Sonderbericht „Notwendigkeit einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Freistaaten Sachsen und Thüringen?“ vom 15. November 2012 vorgelegt.
(II) Aufgrund der unterschiedlichen Haftdauer der Gefangenen, bspw. durch Kurz- oder Ersatzfreiheitsstrafen, unterliegt die Gesamtzahl der Gefangenen Schwankungen. Um die langfristige Entwicklung der Gefangenenzahlen bestimmen zu können, wird daher ein Jahresdurchschnitt gebildet. Dieser ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl aller Hafttage im Verhältnis zur Anzahl der Jahrestage.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
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