Zielvereinbarungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende 2013 von Staatssekretärin Fischer unterzeichnet

25.01.2013, 14:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Fünf Landräte des Freistaates Sachsen bzw. deren Vertreter und Staatssekretärin Andrea Fischer haben heute die diesjährigen Zielvereinbarungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) in Dresden unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand einen Monat früher als im vergangenen Jahr im Rahmen eines offiziellen Termins im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) statt.

In ihrem Grußwort würdigte Staatssekretärin Fischer die engagierte Arbeit der kommunalen Jobcenter. »Das vergangene Jahr brachte wiederum viele Umbrüche im Freistaat Sachsen mit sich. Diese großen organisatorischen Veränderungen durften das ‚normale Tagesgeschäft‘ nur wenig berühren, denn oberstes Ziel des SGB II ist es, die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten so schnell wie möglich in Arbeit zu integrieren und ihnen zu helfen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten.«

Im Freistaat Sachsen gab es bis Ende 2012 sechs zugelassene kommunale Träger (zkT). Dies waren die Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Meißen, Mittelsachsen (für den Altkreis Döbeln) und der Erzgebirgskreis. Die zkT haben die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem SGB II. Die zkT erbringen aktive und passive Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Passive Leistungen sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie die Erbringung des Regelbedarfes und gegebenenfalls not-wendige Mehrbedarfe sowie Kosten der Unterkunft und Heizung. Aktive Leistungen sind die Eingliederungshilfen und die Arbeitsvermittlung.

Im gesetzlichen Regelfall sind, wo es keinen zkT gibt, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Kommune (Landkreis oder kreisfreie Stadt) Träger und bilden eine gemeinsame Einrichtung (gE). Zum 01.01.2013 hat der Landkreis Mittelsachsen die Zulassung als kommunaler Träger für den Altkreis Döbeln zurückgegeben.

Die Zielvereinbarungen 2013 beinhalten wie in den Vorjahren die drei gesetzlich veran-kerten Ziele des SGB II:
• Die Hilfebedürftigkeit soll verringert werden.
• Die Integration in Erwerbstätigkeit soll verbessert werden.
• Langfristiger Leistungsbezug soll vermieden werden.
Hinzu kommt das landesspezifische Ziel der »Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit«, das die sächsischen zkT mit ihrer obersten Landesbehörde seit 2012 vereinbaren.

Aufgrund der Wirtschaftskrise sind die Prognosen für den sächsischen Arbeitsmarkt 2013 weniger gut als in den Vorjahren. Es wird davon ausgegangen, dass die Zahl der Arbeitslosen in diesem Jahr stagniert bis leicht ansteigt. Dies bedeutet für die zkT eine größere Herausforderung als in den vorangegangenen Jahren mit positiverer Wirtschaftsentwicklung. Um die miteinander vereinbarten Ziele zu erreichen, müssen die Jobcenter verstärkt mit einem stetig zunehmenden Stamm an Langzeitleistungsbeziehern arbeiten. Hinzu kommt, dass sie auch in diesem Jahr mit erheblich weniger Ein-gliederungsmitteln als im Vorjahr auskommen müssen. Zur Erreichung der Ziele werden den sächsischen zkT 2013 vom Bund rund 190 Millionen Euro Verwaltungs- und Eingliederungsmittel für die Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Verfügung gestellt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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