Urteil des OLG Frankfurt a.M. zu Garantiezahlungen

15.01.2013, 16:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vorsorge durch Garantiefonds gestärkt

Ein Ende 2012 ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. zu Fragen der Garantieverpflichtungen in Zusammenhang mit den Papieren der ehemaligen Sachsen LB wurde nun vom Finanzministerium ausgewertet.

Der Freistaat Sachsen und die LBBW hatten sich einvernehmlich auf eine gerichtliche Überprüfung unterschiedlicher Ansichten zur Auslegung der Vertragsdokumente innerhalb der Höchstbetragsgarantie geeinigt. Fraglich waren dabei nicht die Höhe der Zahlungsverpflichtungen, sondern in erster Linie die Zahlungstermine für implizite Verluste. Implizite Verluste entstehen, wenn die Anleihen einer Verbriefungsaktion nicht mehr ausreichend durch Vermögenswerte gedeckt sind, der Treuhänder diese Anleihen jedoch nicht formal abschreibt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat nun am 20.12.2012 in zweiter Instanz entschieden, wie mit diesen impliziten Verlusten umzugehen ist. Aus dem Urteil ergeben sich vorgezogene Zahlungsverpflichtungen von bis zu 311 Millionen Euro. Um das Risiko aus dem mit der LBBW geführten Rechtsstreit abzusichern, wurden dem Garantiefonds zusätzlich 311 Millionen Euro zugeführt.

Dabei bleibt die Gesamtverpflichtung des Freistaates aus der Höchstbetragsgarantie unverändert bei maximal 2,75 Milliarden Euro. Für Verpflichtungen aus der Höchstbetragsgarantie hat der Freistaat Vorsorge durch einen Garantiefonds getroffen. Der Fonds schirmt den Haushalt wirksam ab, notwendige Zahlungen haben keine Auswirkungen auf den laufenden Haushaltsvollzug.


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